RS Vwgh 2005/1/28 2000/15/0074

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Veröffentlicht am 28.01.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §114;
EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;

Rechtssatz

Aus dem Umstand, dass in vor den Streitjahren liegenden Veranlagungszeiträumen die Unrichtigkeit der der AfA-Ermittlung zu Grunde gelegten Nutzungsdauer des Gebäudes von der Abgabenbehörde nicht erkannt worden ist, kann für die nunmehr zu beurteilenden Zeiträume nichts gewonnen werden. Die Abgabenbehörde ist vielmehr hinsichtlich jedes einzelnen Veranlagungszeitraumes verpflichtet, die Abgaben dem Gesetz entsprechend zu bemessen (Hinweis E 29. September 2004, 2001/13/0135; E 25. April 2001, 99/13/0221).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2000150074.X04

Im RIS seit

10.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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