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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Die der Schätzung zugrundeliegende Erwägung der Behörde, die tatsächlichen Kosten für Fahrten mit dem eigenen Pkw entwickelten sich bei höheren Kilometerleistungen im Hinblick auf den hohen Anteil an Fixkosten degressiv, sodass die amtlichen Kilometergelder nur für maximal 30.000 jährlich zurückgelegte Kilometer berücksichtigt werden könnten, ist schlüssig und steht mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes in Einklang (Hinweis E 8. Oktober 1998, 97/15/0073).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001140191.X04Im RIS seit
03.03.2005