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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z8 lite;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/15/0192 E 9. September 2004 RS 1Stammrechtssatz
Gemäß § 16 Abs. 1 Z. 8 lit. e EStG 1988 können bei Gebäuden, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5 % der Bemessungsgrundlage als AfA geltend gemacht werden. Dieser Bestimmung ist eine Beweislastumkehr hinsichtlich einer kürzeren Nutzungsdauer zu entnehmen; die Beweislast trifft den, der die kürzere Nutzungsdauer behauptet. Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den (technischen) Bauzustand erbracht werden (Hinweis E 17. Dezember 2003, 2001/13/0277).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2000150074.X01Im RIS seit
10.03.2005Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012