RS Vwgh 2005/1/20 2001/14/0191

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Veröffentlicht am 20.01.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z9;

Rechtssatz

Ein Steuerpflichtiger kann an verschiedenen Orten einen Mittelpunkt der Tätigkeit begründen, zumal wenn unterschiedliche Tätigkeiten ausgeübt werden (Hinweis E 26. April 2000, 95/14/0022).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001140191.X03

Im RIS seit

03.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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