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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1Rechtssatz
Zu den (vorweggenommenen) Werbungskosten im Zusammenhang mit künftigen Mieteinnahmen gehört - neben Kosten, wie etwa jenen der Mietersuche, der Rechtsberatung, der Abwicklung der umsatzsteuerlichen Agenden - insbesondere die AfA (§ 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020150017.J03Im RIS seit
09.12.2022Zuletzt aktualisiert am
13.12.2022