RS Vwgh 2022/2/25 Ra 2022/13/0010

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.02.2022
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/15/0006 E 24. April 1996 RS 1

Stammrechtssatz

Familienwohnsitz ist jener Ort, an dem ein verheirateter

Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein unverheirateter

Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft

lebenden Partner einen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt

der Lebensinteressen dieser Personen bildet (Hinweis:

Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch Rz 102 zu § 16

EStG, 665).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022130010.L03

Im RIS seit

28.03.2022

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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