Entscheidungen zu § 12 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 91-111 von 111

RS Vwgh 1994/12/20 89/14/0214

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;HGB §335;
Rechtssatz: Anders als bei stillen Rücklagen iSd § 12 EStG 1972 trägt das im Falle des Erwerbs einer Beteiligung an einer stillen Gesellschaft aufgrund einer Nutzungsvereinbarung zu zahlende Nutzungsentgelt, ähnlich wie eine Miete, (auch) dem Umstand Rechnung, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1994

RS Vwgh 1994/12/20 94/14/0086

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §12;EStG 1988 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Instrumente des § 12 EStG 1988 (Direktübertragung stiller Reserven, Übertragungsrücklage) werden bei Bilanzierenden in der Bilanz geltend gemacht. Nachträgliche Geltendmachung bildet daher eine Bilanzänderung, die der Regel des § 4 Abs 2 dritter und vierter Satz EStG 1988 unterliegt. Europea... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1994

RS Vwgh 1994/12/20 89/14/0214

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12;EStG 1972 §19;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;HGB §335;
Rechtssatz: Bei einer stillen Gesellschaft sind auch endfällige Wertsicherungsbeträge ebenso wie Gewinnansprüche als KapitalERTRÄGE zu beurteilen. Sie sind stets getrennt von der Vermögenseinlage zu sehen und daher auch dann nicht geeignet, den We... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1994

RS Vwgh 1994/12/20 89/14/0214

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12;EStG 1972 §19;EStG 1972 §27 Abs1 Z2;EStG 1972 §27 Abs2 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;HGB §335;
Rechtssatz: Daß jener bilanzierende Vertragsteil, der sich zu Wertsicherungszahlungen verpflichtet hat, dieser Verpflichtung bereits während der Laufzeit der Kapitalnutzung durch entsprechende Passivierungen Rechnung tragen muß, ergibt sich aus de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/2/15 93/14/0227

Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.02.1994

RS Vwgh 1994/2/15 93/14/0227

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinw... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.02.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/11/16 89/14/0182

Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.11.1993

RS Vwgh 1993/11/16 89/14/0182

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/26 90/16/0201

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Auf Grund des Kaufvertrages vom 17. Oktober 1985 hatte der Beschwerdeführer das Eigentum an einem in Tirol gelegenen bestimmten Grundstück erworben, und zwar laut Punkt V. dieses - rechtzeitig mit Abgabenerklärung vom 18. Oktober 1985 dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (in der Folge: FA) gemäß § 18 GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) angezeigten - Kaufvertrages in der Absicht, darauf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/3/26 90/16/0225

Abgesehen von dem für das vorliegende verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht wesentlichen, trennbaren Teil der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung wies die Finanzlandesdirektion für Tirol (in der Folge: belangte Behörde) damit die Berufung des Beschwerdeführers gegen die ihm gegenüber mit Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Innsbruck (in der Folge: FA) vom 9. Mai 1989 erfolgte Grunderwerbsteuerfestsetzung als unbegründet ab.... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.03.1992

RS VwGH Erkenntnis 1992/03/26 90/16/0201

Rechtssatz: Im Grunderwerbsteuerfestsetzungsverfahren können weder Irrtümer bei der Einreichung der Baupläne (Hinweis E 18.1.1990, 89/16/0115) noch bei der Errichtung des Wohnhauses mit Erfolg geltend gemacht werden (Hinweis E 11.4.1991, 90/16/0038). Im RIS seit 26.03.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 26.03.1992

RS Vwgh 1992/3/26 90/16/0225

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10;GrEStG 1955 §11;GrEStG 1955 §12;GrEStG 1955 §14; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/26 90/16/0201 2 Stammrechtssatz Im Grunderwerbsteuerfestsetzungsverfahren können weder Irrtümer bei der Einreichung der Baupläne (Hinweis E 18.1.1990, 89/16/0115) noch bei der Errichtung des Wohnhauses mit Erfolg geltend gemacht werden (Hinweis E 11.4.1991, 90/16/0038).... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.03.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/10/9 89/13/0098

Die Beschwerdeführerin hat bis zum 31. März 1983 eine Tankstelle in Form eines Einzelunternehmens betrieben und dessen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972 ermittelt. Am 24. März 1983 schloß sie mit der Y & Z KG einen Kaufvertrag (im folgenden: Kaufvertrag I) mit folgendem wesentlichem Inhalt ab: "KAUFVERTRAG abgeschlossen zwischen Frau Waltraud (auch Waltraude) K, 1210 Wien, X-Straße 131, als Verkäuferin ei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.10.1991

RS Vwgh 1991/10/9 89/13/0098

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12;EStG 1972 §24 Abs1;
Rechtssatz: Der gesamte, auf die Betriebsliegenschaft (ausgenommen Grund und Boden) entfallende Veräußerungserlös ist der Besteuerung zu unterziehen. Dadurch soll sichergestellt werden, daß bei Beendigung des Betriebes das gesamte, während der Dauer des Betriebes erzielte Ergebnis besteuert wird; insbesondere soll damit die Beste... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.10.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/23 90/14/0169

Der Beschwerdeführer ist Landwirt. Seit jeher zu seiner Landwirtschaft gehörige Holz- und Streunutzungsrechte an einer agrargemeinschaftlichen Liegenschaft (Teilwaldrecht) verkaufte er 1987 um S 390.000,--. Seine Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft für dieses Jahr ermittelte und erklärte er nach Durchschnittssätzen. Das Finanzamt unterzog daneben den Erlös aus dem erwähnten Verkauf der Einkommenbesteuerung im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, weil dieser Erlö... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.1990

RS Vwgh 1990/10/23 90/14/0169

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: DurchschnittssatzV Gewinnermittlung 1987/033;EStG 1972 §10;EStG 1972 §12;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: Erlöse aus dem Verkauf von Teilwaldrechten, die zum Anlagevermögen eines landwirtschaftlichen Betriebes gehören, sind von der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nicht erfaßt (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0143). Teilwaldrechte sind auch na... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1990

RS Vwgh 1990/5/4 AW 90/13/0012

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.05.1990

RS Vwgh 1990/5/4 AW 90/13/0012

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.05.1990

RS Vwgh 1987/6/16 86/14/0188

Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12
Rechtssatz: Auch stille Rücklagen aus veräußertem stehenden Holz sind gemäß § 12 Abs 1 EStG 1972 übertragbar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140188.X01 Im RIS seit 08.01.2020 Zuletzt aktualisiert am 08.01.2020 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.06.1987

RS Vwgh 1987/6/16 86/14/0188

Index: EStG32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §12
Rechtssatz: § 12 Abs 6 EStG 1972 bringt keine Einschränkung der für Anlagegüter geltenden Absätze 1 bis 5, sondern eine Ausweitung auf Umlaufvermögen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140188.X02 Im RIS seit 08.01.2020 Zuletzt aktualisiert am... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.06.1987

RS Vwgh 1986/10/16 86/16/0127

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §10 Abs2;GrEStG 1955 §12;GrEStG 1955 §3 Z6;
Rechtssatz: Da im Falle des Erwerbes von Ersatzgrundstücken für enteignete Grundstücke ein Vergleich mit den enteigneten Grundstücken gemäß § 12 GrEStG 1955 anzustellen ist, gilt § 12 GrEStG insoweit auch für diese. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986160127.X01 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

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