Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1988 §103;VermStG §10;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993140162.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die Ehegattin des Beschwerdeführers hatte im Jahr 1984 einen Kredit in Höhe von 700.000,-- aufgenommen, um einen Gastgewerbebetrieb (Cafe) zu eröffnen und somit selbständig tätig zu sein, wobei der Beschwerdeführer - nach den Sachverhaltsfeststellungen im nunmehr angefochtenen Bescheid - auf Verlangen der Bank als Solidarschuldner beigetreten war. Der Gastronomiebetrieb führte ausschließlich zu Verlusten und wurde deshalb im Jahr 1987 eingestellt. Der Beschwerdeführer leistete Kreditr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §34 Abs1;EStG 1972 §34 Abs2;EStG 1972 §34 Abs3;EStG 1988; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/13/0006 1 Stammrechtssatz Bei Zahlungen aus Anlaß einer eingegangenen Bürgschaftsverpflichtung muß nach stRsp des VwGH schon für das Eingehen dieser Bürgschaftsverpflichtung Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs 3 EStG 1972 gegeben sein (Hinw... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezeichnet sich als "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren darüber, ob die Einkünfte aus dieser Tätigkeit solche aus selbständiger Arbeit (§ 22 EStG 1972) oder solche aus Gewerbebetrieb (§ 23 leg. cit.) sind. Mit dem hg. Erkenntnis vom 22. März 1983, 82/14/0099, hat der Gerichtshof den damals vom Beschwerdeführer angefochtenen Bescheid betreffend Aufhebung seines Einkommensteuerbescheides 1980 gemäß §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §22 Abs1 Z1 litb;EStG 1988 §22 Z1 litb;EStG 1988;VwRallg;
Rechtssatz: Die durch das Einkommensteuergesetz 1988 geschaffene neue Rechtslage läßt sich nicht mit Hilfe von Schlüssigkeitserwägungen rückprojizieren. (Hier: Abgabepflichtiger ist "freiberuflicher Konsulent für EDV-Beratung". Tätigkeit des Unternehmensberaters ist... mehr lesen...
In einer Eingabe vom 16. März 1993 ersuchte der Beschwerdeführer um die Gewährung einer Zuzugsbegünstigung im Sinne des § 103 EStG 1988 sowie des § 10 VStG 1954. In der Begründung: führte er aus, er habe Österreich im Jahre 1939 aus rassischen und politischen Gründen verlassen müssen und sei in die Vereinigten Staaten von Amerika ausgewandert. Im Jahre 1945 habe er die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten angenommen. Am 30. Dezember 1992 sei er in seine Heimat zurückgekehrt, um h... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;EStG 1972 §103;EStG 1988 §103; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0174 E 28. Mai 1986 RS 1 Stammrechtssatz Eine Ermessensüberschreitung liegt keinesfalls darin, daß die Behörde den Erwägungen der Zweckmäßigkeit gegenüber denen der Billigkeit den Vorrang... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;EStG 1972 §103;EStG 1988 §103; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0174 E 28. Mai 1986 RS 2 Stammrechtssatz Der VwGH ist gemäß Art 130 Abs 2 B-VG nur berechtigt zu prüfen, ob bei der Ermessensentscheidung vom Ermessen iSd Gesetzes Gebrauch gemacht wurde,... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;EStG 1972 §103;EStG 1988 §103;
Rechtssatz: Unter dem bei der Ermessensübung maßgeblichen Sinne des Gesetzes ist nur der Sinn der jeweils anzuwendenden Rechtsnorm (hier Ausführungen zum Sinn des § 103 EStG 1988), also die aus dem betreffenden Gesetz hervorle... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: EStG 1972 §103;VermStG §10; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989/21, 381;
Rechtssatz: Die Weitergewährung einer Zuzugsbegünstigung gem § 103 Abs 1 EStG 1972 ist nicht davon abhängig, ob dies im besonderen Interesse der österreichischen Volkswirtschaft, Wirtschaft oder Kunst wünschenswert wäre. Europea... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: EStG 1972 §103;GebG 1957 §14 TP6 Abs5 Z4;
Rechtssatz: Eingaben, mit welchen ein Antrag auf Gewährung der Zuzugsbegünstigung gem § 103 EStG 1972 gestellt wird, sind gebührenfrei. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986150077.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: BAO §44 Abs2;BAO §48;BAO §49;BAO §52;EStG 1972 §103;GebG 1957 §14 TP6 Abs5 Z4;
Rechtssatz: Das BMF (das nach den §§ 49 und 52 BAO iZm der Verweisung im § 52 BAO auf das AVOG, BGBl 1975/18, eine Finanzbehörde bzw Abgabenbehörde ist), ist durch die Sondervorschrift des §... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §48;EStG 1972 §103;EStG 1972 §41 Abs2 Z5;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 41 Abs 2 Z 5 EStG 1972 können nicht eigenständig zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung angewendet werden. Sie kommen nur dann zum Zug, wenn nach innerstaatlichem Recht (§ 48 BAO, § 103 EStG 1972) oder auf Grund von Doppelbesteuerungsabko... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §48;EStG 1972 §103;EStG 1972 §41 Abs2 Z5;
Rechtssatz: Der Anwendungsbereich des § 41 Abs 2 Z 5 EStG 1972 liegt vor allem in der Vermeidung der Doppelbesteuerung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, wie sie etwa derzeit auf Grund der Bestimmungen des Art 15 Abs 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den V... mehr lesen...