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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §48;Rechtssatz
Der Anwendungsbereich des § 41 Abs 2 Z 5 EStG 1972 liegt vor allem in der Vermeidung der Doppelbesteuerung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte, wie sie etwa derzeit auf Grund der Bestimmungen des Art 15 Abs 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen vorgesehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1984140189.X02Im RIS seit
31.03.1987