RS Vwgh 1989/1/25 87/13/0051

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.01.1989
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/03 Steuern vom Vermögen

Norm

EStG 1972 §103;
VermStG §10;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1989/21, 381;

Rechtssatz

Die Weitergewährung einer Zuzugsbegünstigung gem § 103 Abs 1 EStG 1972 ist nicht davon abhängig, ob dies im besonderen Interesse der österreichischen Volkswirtschaft, Wirtschaft oder Kunst wünschenswert wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1987130051.X01

Im RIS seit

25.01.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten