RS Vwgh 1993/9/29 93/13/0163

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Veröffentlicht am 29.09.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §20;
B-VG Art130 Abs2;
EStG 1972 §103;
EStG 1988 §103;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/13/0174 E 28. Mai 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Der VwGH ist gemäß Art 130 Abs 2 B-VG nur berechtigt zu prüfen, ob bei der Ermessensentscheidung vom Ermessen iSd Gesetzes Gebrauch gemacht wurde, ob also der Bescheid den Ermessensrichtlinien entspricht oder zuwiderläuft (Ermessensüberschreitung, Ermessensmißbrauch).

Schlagworte

Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993130163.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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