RS Vwgh 1987/10/5 86/15/0077

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.10.1987
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

EStG 1972 §103;
GebG 1957 §14 TP6 Abs5 Z4;

Rechtssatz

Eingaben, mit welchen ein Antrag auf Gewährung der Zuzugsbegünstigung gem § 103 EStG 1972 gestellt wird, sind gebührenfrei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986150077.X03

Im RIS seit

05.10.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten