RS Vwgh 1999/3/31 96/16/0213

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.1999
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1;
GrEStG 1987 §5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/16/0214

Rechtssatz

Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern II, 03ter Teil Grunderwerbsteuergesetz 1987, Rz 88a zu § 5 GrEStG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996160213.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten