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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0188 98/16/0189 98/16/0190Rechtssatz
Mit Rücksicht darauf, dass der Architektenwerkvertrag von den Verkäufern der Liegenschaft mehr als ein Jahr vor Errichtung der Kaufverträge abgeschlossen wurde und dass sich aus den Passagen einerseits der Kaufverträge und andererseits der Beitritte zum Architektenwerkvertrag ergibt, dass die Käufer die vom Architekten auf Grund des Auftrages der Verkäufer bereits erstellten Pläne als VERBINDLICH übernahmen, konnte die AbgBeh im Ergebnis davon ausgehen, dass im vorliegenden Fall keineswegs VON VORNHEREIN ein gemeinsamer Beschluss der Miteigentümergemeinschaft zur Errichtung des Projektes vorlag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998160187.X02Im RIS seit
03.04.2001