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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Gegenstand eines der Grunderwerbsteuer iSd § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG unterliegenden Kaufvertrages kann auch eine künftige Sache sein. Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand des Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll. Entscheidend ist dabei der Zustand, in welchem das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbsvorganges gemacht worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001160429.X01Im RIS seit
06.08.2002