RS Vwgh 1997/11/12 97/16/0390

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Veröffentlicht am 12.11.1997
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;
GrEStG 1987 §8 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/16/0391

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/04/18 97/16/0047 1

Stammrechtssatz

Der Grunderwerbsteuer unterliegt das Verpflichtungsgeschäft. Demzufolge kommt es für das Vorliegen eines wirksamen Erwerbsvorganges auf das Erfüllungsgeschäft der Eintragung des Eigentumsrechtes für den Erwerber im Grundbuch und damit auf die Voraussetzungen für die Eintragung nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160390.X05

Im RIS seit

30.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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