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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/16/0391Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/04/18 97/16/0047 1Stammrechtssatz
Der Grunderwerbsteuer unterliegt das Verpflichtungsgeschäft. Demzufolge kommt es für das Vorliegen eines wirksamen Erwerbsvorganges auf das Erfüllungsgeschäft der Eintragung des Eigentumsrechtes für den Erwerber im Grundbuch und damit auf die Voraussetzungen für die Eintragung nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997160390.X05Im RIS seit
30.01.2002