Der Unabhängige Verwaltungssenat für die Steiermark hat durch die Kammermitglieder Dr. Karl-Heinz Liebenwein, Dr. Barbara Lehofer und Dr. Karl Ruiner über den Devolutionsantrag des Herrn Mag. W P, wohnhaft in G, C, hinsichtlich des von ihm im Verfahrens wegen Übertretung des § 2 des Stmk. Parkgebührengesetzes 1979 und der §§ 2, 3 und 4 der Grazer Parkgebührenverordnung 1997, anhängig beim Bürgermeister der Stadt Graz, Referat für Parkraumbewirtschaftung, unter der Belegnummer 2441202/SZD, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 52b VStG sind im landesgesetzlichen Abgabenstrafrecht Devolutionsanträge nach § 73 AVG zulässig. Im erstinstanzlichen Verwaltungsstrafverfahren wegen Nichtentrichtung der Parkgebühr nach § 2 Stmk ParkgebG beantragte der Beschuldigte die Rückzahlung des verspätet einbezahlten Organmandatsbetrages nach § 50 Abs 7 VStG und die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens. Nach Ablauf von mehr als sechs Monaten stellte er gemäß § 73 Abs 2 AVG den Antrag auf Übergang der Zustän... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde Herrn H. zur Last gelegt, er habe am 19.01.2004 von 07.00 Uhr bis 07.40 Uhr in Hall in Tirol, Stadtgraben 18, als Lenker den Personenkraftwagen mit dem Kennzeichen XY im Bereich des Vorschriftszeichens ?Halten und Parken verboten? abgestellt und damit gegen § 24 Abs 1 lit a und § 99 Abs 3 lit a StVO verstoßen, weshalb gemäß § 99 Abs 3 lit a StVO über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von Euro 43,00 (im Uneinbringlichkeitsfall 12 Stunden Ersatzfreih... mehr lesen...
Mit Strafverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 3.9.2002 wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe am 18.7.2002 um 18.42 Uhr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in Wien, O-straße das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen N XY abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültigen Parkschein gesorgt zu haben. Demnach habe er die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt und eine Verwaltungsübertretung nach § 1 Abs 3 in ... mehr lesen...
Rechtssatz: Endet ein Verwaltungsstrafverfahren mit einem Schuldspruch ohne Strafausspruch, ist die Rückzahlung einer in diesem Verfahren nachgewiesenen, wegen der fehlenden Identifikationsnummer auf dem Überweisungsauftrag jedoch unwirksamen Zahlung einer ?Verkehrsstrafe" vor dem Verfassungsgerichtshof (Art 137 B-VG) geltend zu machen. mehr lesen...
Rechtssatz: Zahlt die Berufungswerberin die verfahrensgegenständliche Organstrafverfügung erst einen Monat nach der Ausstellung, so gilt die Einzahlung als verspätet. Die Organstrafverfügung wurde daher ohne Rücksicht auf die Ursache der verspäteten Einzahlung gegenstandslos. Daraus folgt, dass der Organstrafverfügung für das in der Folge eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren auch unter dem Gesichtspunkt der Höhe der sodann mittels Strafverfügung bzw. des Straferkenntnisses festgesetzten ... mehr lesen...
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wurde eine mit Organstrafverfügung verhängte Geldstrafe in Höhe von 300 S wenige Tage nach Ablauf der vorgesehenen Zahlungsfrist einbezahlt. Von der Strafbehörde wurde diese Einzahlung akzeptiert und kein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Nach Ablauf der Verfolgungsverjährungsfrist forderte der Einzahler von der Behörde den Strafbetrag zurück. Die Erstbehörde lehnte diesen Antrag bescheidmäßig ab, wobei sie ihrem Bescheid die Bestimmung des § 50 Abs.7 ... mehr lesen...
Begründung: Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie haben das mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen W-7AG am 21.11.1997 um 9.34 Uhr in Wien, C-gasse in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem für den Beanstandungszeitpunkt gültig entwerteten Parkschein gesorgt zu haben, da der Parkschein fehlte. Demnach haben Sie die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt. Sie haben d... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein durch Organstrafverfügung vorgeschriebener Strafbetrag ist nur mit einem Beleg im Sinne des § 50 Abs 2 VStG einbezahlt, wenn dieser Beleg zum Zeitpunkt des Einlangens dieses Beleges bei der Strafbehörde die für seine Zuordnung zur zugrundeliegenden Organstrafverfügung notwendige Kennung aufweist. mehr lesen...
Rechtssatz: Im VStG ist eine Anrechnung von Parkgebühren auf die verhängte Strafe nicht vorgesehen; so sind nach § 49 a Abs 9 und § 50 Abs 7 VStG lediglich verspätet eingezahlte Anonymverfügungen oder Organmandate auf die Strafe anzurechnen. Schlagworte landesges. Abgabenstrafrecht Anrechnung mehr lesen...