RS UVS Steiermark 1995/02/06 30.15-198/94

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Veröffentlicht am 06.02.1995
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Rechtssatz

Im VStG ist eine Anrechnung von Parkgebühren auf die verhängte Strafe nicht vorgesehen; so sind nach § 49 a Abs 9 und § 50 Abs 7 VStG lediglich verspätet eingezahlte Anonymverfügungen oder Organmandate auf die Strafe anzurechnen.

Schlagworte
landesges. Abgabenstrafrecht Anrechnung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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