Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;GSpG 1989 §52 Abs2;VStG §17 Abs1;VStG §19 Abs1;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/17/0024 E 24. Juni 1997 RS 4
(hier ohne den vorletzten Halbsatz und ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Der Verfall stellt keine Strafe, sondern eine Art sichernde Maßnahme dar, wenn der Besch n... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E05205000E3R E07204010E3R E07204020001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren69/02 Arbeitsrecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art2 Abs2;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art5;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art6;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art7;3198... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;GSpG 1989 §52 Abs2;VStG §17 Abs1;VStG §19 Abs1;VStG §44a Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/17/0024 E 24. Juni 1997 RS 4
(hier ohne den vorletzten Halbsatz und ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Der Verfall stellt keine Strafe, sondern eine Art sichernde Maßnahme dar, wenn der Besch n... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3R E05205000E3R E07204010E3R E07204020001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren69/02 Arbeitsrecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: 31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art2 Abs2;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art5;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art6;31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr Art7;3198... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg (der belangten Behörde) wurde der Beschwerdeführer wie folgt bestraft (Namen wurden im Folgenden anonymisiert): "Herr Ing. HW hat als handelsrechtlicher Geschäftsführer der K-GmbH mit Sitz in S und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ dieser Gesellschaft zu verantworten, dass diese Gesellschaft als Arbeitgeber am 9.2.1999 auf der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §44a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/03/0097 E 25. Jänner 1995 RS 1 Stammrechtssatz Daß die Durchführung der Richtigstellung im Ausspruch der Berufungsbehörde und nicht durch einen gesonderten Berichtigungsbescheid erfolgte, kann nicht als rechtswidrig erkannt werden. Schlagworte
Spruch: der Berufungsbehörde... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde R. vom 24. Jänner 2001 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 38 Abs. 8 Stmk. BauG die sofortige Unterlassung der vorschriftswidrigen Nutzung u.a. des verfahrensgegenständlichen Carports aufgetragen. Mit dem in letzter Instanz ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 30. November 2001 ab 9.15 Uhr das auf dem Grundstück Nr. 406/14 der KG R. errichtete Carport durch Lagerung von... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde R. vom 24. Jänner 2001 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 38 Abs. 8 Stmk. BauG die sofortige Unterlassung der vorschriftswidrigen Nutzung u.a. des verfahrensgegenständlichen Carports aufgetragen. Mit dem in letzter Instanz ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 30. November 2001 ab 9.15 Uhr das auf dem Grundstück Nr. 406/14 der KG R. errichtete Carport durch Lagerung von... mehr lesen...
Gemäß dem erstinstanzlichen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 8. Juni 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "Verwaltungsübertretungen nach 1. § 27(1) Z. 1 iVm § 7(2) Z. 7 und 8 GGBG u. RN 2002(3)a ADR und § 9(1) VStG 2. § 27(1) Z. 1 iVm § 7(2) Z. 7 und 8 GGBG u. RN 2002(3)b ADR und § 9(1) VStG 3. § 27(1) Z. 1 iVm § 7(2) Z. 7 und 8 GGBG u. RN 10240(1)a ADR und § 9(1) VStG begangen zu haben, weil er es als zur ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 29.6.2000 um 10.50 Uhr im österreichischen Bundesgebiet und zwar auf der Innkreisautobahn A 8, bei StrKm 75.100, Gemeindegebiet Suben, als Fahrer des Lastkraftwagens mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t, nämlich dem Kraftwagenzug mit dem deutschen Kennzeichen und dem Anhängewagen mit dem deutschen Kennzeichen D (Zulassungsbesitzer: ... GmbH... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. September 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 3. April 2001 einen nach den Kennzeichen bestimmten, aus Sattelzugfahrzeug und Sattelanhänger, deren Summe der Gesamtgewichte von 40.000 kg gemäß § 4 Abs. 7a KFG 1967 um 1.200 kg überschritten gewesen sei, bestehenden Sattelzug in Gries am Brenner auf der A 13 in Fahrtrichtung Innsbruck gelenkt, ohne sich vor Fahrtantritt davon überzeugt... mehr lesen...
Gemäß dem erstinstanzlichen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 8. Juni 2000 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, "Verwaltungsübertretungen nach 1. § 27(1) Z. 1 iVm § 7(2) Z. 7 und 8 GGBG u. RN 2002(3)a ADR und § 9(1) VStG 2. § 27(1) Z. 1 iVm § 7(2) Z. 7 und 8 GGBG u. RN 2002(3)b ADR und § 9(1) VStG 3. § 27(1) Z. 1 iVm § 7(2) Z. 7 und 8 GGBG u. RN 10240(1)a ADR und § 9(1) VStG begangen zu haben, weil er es als zur ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "am 29.6.2000 um 10.50 Uhr im österreichischen Bundesgebiet und zwar auf der Innkreisautobahn A 8, bei StrKm 75.100, Gemeindegebiet Suben, als Fahrer des Lastkraftwagens mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t, nämlich dem Kraftwagenzug mit dem deutschen Kennzeichen und dem Anhängewagen mit dem deutschen Kennzeichen D (Zulassungsbesitzer: ... GmbH... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: GGBG 1998 §2;GGBG 1998 §27 Abs1 Z1;GGBG 1998 §7 Abs2 Z7;GGBG 1998 §7 Abs2 Z8;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: § 27 Abs. 1 Z. 1 GGBG spricht davon, dass eine Verwaltungsübertretung begeht, wer als Beförderer gefährliche Güter entgegen § 7 Abs. 2 GGBG befördert. § 7 Abs. 2 Z. 8 GGBG verlangt im Falle der Beförderung von gefährlichen Gütern u.a., dass die... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1NE3R E0720403040/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung59/04 EU - EWR
Norm: 11994N/PRO/09 EU-Beitrittsvertrag Prot9 Art1;31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 litd;31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art14 idF 32000R0609;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. September 2001 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 3. April 2001 einen nach den Kennzeichen bestimmten, aus Sattelzugfahrzeug und Sattelanhänger, deren Summe der Gesamtgewichte von 40.000 kg gemäß § 4 Abs. 7a KFG 1967 um 1.200 kg überschritten gewesen sei, bestehenden Sattelzug in Gries am Brenner auf der A 13 in Fahrtrichtung Innsbruck gelenkt, ohne sich vor Fahrtantritt davon überzeugt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: GGBG 1998 §2;GGBG 1998 §27 Abs1 Z1;GGBG 1998 §7 Abs2 Z7;GGBG 1998 §7 Abs2 Z8;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: § 27 Abs. 1 Z. 1 GGBG spricht davon, dass eine Verwaltungsübertretung begeht, wer als Beförderer gefährliche Güter entgegen § 7 Abs. 2 GGBG befördert. § 7 Abs. 2 Z. 8 GGBG verlangt im Falle der Beförderung von gefährlichen Gütern u.a., dass die... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE1NE3R E0720403040/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung59/04 EU - EWR
Norm: 11994N/PRO/09 EU-Beitrittsvertrag Prot9 Art1;31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs1 litd;31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art14 idF 32000R0609;EURallg;GütbefG 1995 §23 Abs1 Z8 idF 1998/I/017;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Das gegen den Beschwerdeführer gerichtete Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 1. Juni 1999 enthielt folgenden Spruch: "Sie haben es am 26. April 1999 um ca. 19.20 Uhr in Wien, 19., Auffahrt von der Heiligenstädter Lände zur Gürtelbrücke (in Höhe des Lichtmasts P 20) als Lenker des Personenkraftwagens Fiat mit dem Kennzeichen ..., der wegen eines technischen Gebrechens fahrunfähig geworden war, unterlassen, das abgestellte Fahrzeug, das ein Verkehrhindernis da... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, dass er 1. am 19. Juli 2001, um 16.08 Uhr, auf der B 36, zwischen Str.km 65,0 und Str.km 65,2 im Gemeindegebiet von Z, bei der Fahrt in Richtung G beim Lenken eines dem Kennzeichen nach bestimmen Personenkraftwagens bei einer Fahrgeschwindigkeit von ca. 100 km/h nur einen Nachfahrabstand von ca. 5 m, somit keinen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug ei... mehr lesen...
Mit den Punkten 1. und 2. des im Instanzenzug ergangenen Bescheides der belangten Behörde vom 5. Februar 2002 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, 1. er habe am 12. September 2000 um 18.30 Uhr in Wien 5, Z-Gasse 30, ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer hiefür erforderlichen Lenkberechtigung gewesen sei; 2. er habe sich am 12. September 2000, um 18.45 Uhr in Wien 5, Z-Gasse 30, geweigert, seine Atemluft ... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 4. Juli 2002 wurde dem Beschwerdeführer (unter Spruchpunkt 3) zur Last gelegt, er habe am 19. Februar 2002 zwischen 7.40 Uhr und 7.45 Uhr im Gemeindegebiet von Innsbruck an einer näher bezeichneten Stelle einen dem Kennzeichen nach bestimmten Kombinationskraftwagen gelenkt und dabei einem Kind, das die Fahrbahn überqueren wollte, nicht das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglicht. Der Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs2 lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/02/0237 E 12. August 1994 RS 2 Stammrechtssatz Es liegt in der Natur der Sache, daß ein Überholvorgang eine längere Wegstrecke in Anspruch nimmt (Hinweis E 9.7.1987, 87/02/0062). Schlagworte
Spruch: der Berufungsbehörde Änderungen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §50 Z16;StVO 1960 §89 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Um ein wesentliches Tatbestandselement iSd § 44a Z 1 VStG handelt es sich bei einem Verstoß gegen § 89 Abs. 1 erster Satz (erster Fall) StVO 1960 im Umstand, dass die Kenntlichmachung durch das Gefahrenzeichen "Andere Gefahren" (vgl. § 50 Z. 16 StVO 1960) unterblieb. ... mehr lesen...
Das gegen den Beschwerdeführer gerichtete Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 1. Juni 1999 enthielt folgenden Spruch: "Sie haben es am 26. April 1999 um ca. 19.20 Uhr in Wien, 19., Auffahrt von der Heiligenstädter Lände zur Gürtelbrücke (in Höhe des Lichtmasts P 20) als Lenker des Personenkraftwagens Fiat mit dem Kennzeichen ..., der wegen eines technischen Gebrechens fahrunfähig geworden war, unterlassen, das abgestellte Fahrzeug, das ein Verkehrhindernis da... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, dass er 1. am 19. Juli 2001, um 16.08 Uhr, auf der B 36, zwischen Str.km 65,0 und Str.km 65,2 im Gemeindegebiet von Z, bei der Fahrt in Richtung G beim Lenken eines dem Kennzeichen nach bestimmen Personenkraftwagens bei einer Fahrgeschwindigkeit von ca. 100 km/h nur einen Nachfahrabstand von ca. 5 m, somit keinen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug ei... mehr lesen...
Mit den Punkten 1. und 2. des im Instanzenzug ergangenen Bescheides der belangten Behörde vom 5. Februar 2002 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, 1. er habe am 12. September 2000 um 18.30 Uhr in Wien 5, Z-Gasse 30, ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer hiefür erforderlichen Lenkberechtigung gewesen sei; 2. er habe sich am 12. September 2000, um 18.45 Uhr in Wien 5, Z-Gasse 30, geweigert, seine Atemluft ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §29a;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Schon aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt sich als Voraussetzung für die in § 29a StVO 1960 umschriebene Verhaltenspflicht des Lenkers eines Fahrzeuges, dass dieser zu erkennen vermag, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen überqueren ode... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z1;VwGG §34 Abs1 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/02/0193
Rechtssatz: Dass die belBeh in einem Verfahren betreffen Übertretung der § 5 Abs 2 iVm § 99 Abs 1 lit b StVO 1960 die im
Spruch: - überf... mehr lesen...
Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 4. Juli 2002 wurde dem Beschwerdeführer (unter Spruchpunkt 3) zur Last gelegt, er habe am 19. Februar 2002 zwischen 7.40 Uhr und 7.45 Uhr im Gemeindegebiet von Innsbruck an einer näher bezeichneten Stelle einen dem Kennzeichen nach bestimmten Kombinationskraftwagen gelenkt und dabei einem Kind, das die Fahrbahn überqueren wollte, nicht das ungehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglicht. Der Beschwerdefü... mehr lesen...