Index
E000 EU- Recht allgemeinNorm
31979L0112 Etikettierungs-RL;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass dem Beschwerdeführer ausschließlich das Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen Angaben zur Last gelegt wurde, nicht aber das Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen, irreführenden Angaben oder das Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit krankheitsbezogenen Angaben. Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln mit gesundheitsbezogenen Angaben allein stellt aber keinen Verwaltungsstraftatbestand dar.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen TatbestandsmerkmalenGemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang, partielle Nichtanwendung von innerstaatlichem Recht EURallg1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000100068.X08Im RIS seit
16.05.2003Zuletzt aktualisiert am
01.12.2011