Mit Straferkenntnis der Behörde erster Instanz vom 4. Jänner 2005 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 18. Februar 2004 um 10.39 Uhr an einem näher umschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Sattelzugfahrzeuges, das größere Längenabmessungen gehabt habe, auf einer Freilandstraße nach einem Fahrzeug mit größeren Längenabmessungen keinen Abstand von mindestens 50 m eingehalten, weil der Abstand nur 18 m betragen habe. Der Beschwerdefü... mehr lesen...
Die Behörde erster Instanz erließ gegen die Mitbeteiligte das Straferkenntnis vom 24. Juli 2003, dessen Spruchpunkt 2. lautet: "Sie" (= die Mitbeteiligte) "sind als verantwortliche Beauftragte der B AG mit Sitz in W dafür verantwortlich, dass am 03. April 2003 in der B-Filiale in B folgende Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht eingehalten wurden: ... 2) Obwohl als Arbeitsräume nur Räume verwendet werden dürfen, die möglichst gleichmäßig natürlich belichtet sind und Lich... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Behörde erster Instanz vom 4. Jänner 2005 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 18. Februar 2004 um 10.39 Uhr an einem näher umschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Sattelzugfahrzeuges, das größere Längenabmessungen gehabt habe, auf einer Freilandstraße nach einem Fahrzeug mit größeren Längenabmessungen keinen Abstand von mindestens 50 m eingehalten, weil der Abstand nur 18 m betragen habe. Der Beschwerdefü... mehr lesen...
Die Behörde erster Instanz erließ gegen die Mitbeteiligte das Straferkenntnis vom 24. Juli 2003, dessen Spruchpunkt 2. lautet: "Sie" (= die Mitbeteiligte) "sind als verantwortliche Beauftragte der B AG mit Sitz in W dafür verantwortlich, dass am 03. April 2003 in der B-Filiale in B folgende Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht eingehalten wurden: ... 2) Obwohl als Arbeitsräume nur Räume verwendet werden dürfen, die möglichst gleichmäßig natürlich belichtet sind und Lich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbeitsstättenV 1998 §22 Abs6;ArbeitsstättenV 1998 §25 Abs1;ASchG 1994 §130 Abs1 Z15;VStG §44a Z1 impl;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Zur Umschreibung einer Übertretung nach § 25 Abs. 1 (erster Fall) ArbeitsstättenV 1998 (iVm § 22 Abs. 6 ArbeitsstättenV 1998 und § 130 Abs. 1 Z. 15 ASchG 1994) ist es nicht erforderlich, im Sp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §18 Abs4;VStG §31;VStG §32;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Nach Ansicht des VwGH gebieten es keine Rechtsschutzüberlegungen, dass im
Spruch: eines Straferkenntnisses bei Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat (§ 44a Z. 1 VStG) die "Art" oder die tatsächlichen "Längenabmessungen" der im § 18 Abs. 4 StVO 1960 - beispielhaft - angeführten ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbeitsstättenV 1998 §22 Abs6;ArbeitsstättenV 1998 §25 Abs1;ASchG 1994 §130 Abs1 Z15;VStG §44a Z1 impl;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Zur Umschreibung einer Übertretung nach § 25 Abs. 1 (erster Fall) ArbeitsstättenV 1998 (iVm § 22 Abs. 6 ArbeitsstättenV 1998 und § 130 Abs. 1 Z. 15 ASchG 1994) ist es nicht erforderlich, im Sp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §18 Abs4;VStG §31;VStG §32;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Nach Ansicht des VwGH gebieten es keine Rechtsschutzüberlegungen, dass im
Spruch: eines Straferkenntnisses bei Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat (§ 44a Z. 1 VStG) die "Art" oder die tatsächlichen "Längenabmessungen" der im § 18 Abs. 4 StVO 1960 - beispielhaft - angeführten ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 12. September 2005 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe 1.) am 29. Juli 2005 um 00.15 Uhr im Wien 6, Gumpendorfer Straße 11, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer von der Behörde hiefür erteilten gültigen Lenkberechtigung gewesen sei, 2.) zur selben Zeit am selben Ort dieses Fahrzeug gelenkt, obwohl es so ausgerüstet gewesen sei (defekte Auspuffanlage), das... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 12. September 2005 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe 1.) am 29. Juli 2005 um 00.15 Uhr im Wien 6, Gumpendorfer Straße 11, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer von der Behörde hiefür erteilten gültigen Lenkberechtigung gewesen sei, 2.) zur selben Zeit am selben Ort dieses Fahrzeug gelenkt, obwohl es so ausgerüstet gewesen sei (defekte Auspuffanlage), das... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §4 Abs2;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/02/0123
Rechtssatz: Wird als Ursache der Lärmentwicklung ein "Defekt" angesehen, so wird § 4 Abs. 2 iVm 102 Abs. 1 KFG 1967 und nicht § 4 Abs. 2 iVm § 102 Abs.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §4 Abs2;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/02/0123
Rechtssatz: Wird als Ursache der Lärmentwicklung ein "Defekt" angesehen, so wird § 4 Abs. 2 iVm 102 Abs. 1 KFG 1967 und nicht § 4 Abs. 2 iVm § 102 Abs.... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 16. Februar 2005 wurde der Beschwerdeführer der Übertretung des Forstgesetzes 1975 (in der Folge: ForstG) schuldig gesprochen. Der Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautete: "Angaben zu den Taten: Zeit der Begehung: seit zumindestens 22.10.2003 bzw. 4.11.2003 Ort der Begehung: M, GN 361 KG F und GN 30 KG F 1. Sie haben auf der S-Alm auf Eigengrund einen Alpsweg bis zur Grundgrenze errichtet und von... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 16. Februar 2005 wurde der Beschwerdeführer der Übertretung des Forstgesetzes 1975 (in der Folge: ForstG) schuldig gesprochen. Der Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautete: "Angaben zu den Taten: Zeit der Begehung: seit zumindestens 22.10.2003 bzw. 4.11.2003 Ort der Begehung: M, GN 361 KG F und GN 30 KG F 1. Sie haben auf der S-Alm auf Eigengrund einen Alpsweg bis zur Grundgrenze errichtet und von... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/10/0183 E 2. Mai 2005 RS 5(Hier: nur erster Satz) Stammrechtssatz Ein Straferkenntnis bei Dauerdelikten erfasst - wenn der Tatzeitraum nicht ausdrücklich anders umschrieben wird - die Begehung der Tat "bis zum Zeitpunkt seiner Zustellung" (vgl. E vom 12. September 1985, Zl. 85/07/0032). Gemäß § 6... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6 idF 2002/I/059;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Abgesehen davon, dass auch eine nicht vollendete oder nach der Anlegung nicht zum ursprünglich intendierten Zweck benützte Anlage, die nicht zum Zwecke der Waldbewirtschaftung angelegt wurde, eine Benützung zu waldfremden Zwec... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/10/0183 E 2. Mai 2005 RS 5(Hier: nur erster Satz) Stammrechtssatz Ein Straferkenntnis bei Dauerdelikten erfasst - wenn der Tatzeitraum nicht ausdrücklich anders umschrieben wird - die Begehung der Tat "bis zum Zeitpunkt seiner Zustellung" (vgl. E vom 12. September 1985, Zl. 85/07/0032). Gemäß § 6... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6 idF 2002/I/059;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Abgesehen davon, dass auch eine nicht vollendete oder nach der Anlegung nicht zum ursprünglich intendierten Zweck benützte Anlage, die nicht zum Zwecke der Waldbewirtschaftung angelegt wurde, eine Benützung zu waldfremden Zwec... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerde im Zusammenhang mit dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 27. Oktober 2005 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe als eines der gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenen Organe (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der K. und N. GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft im Tatzeitraum vom 15. September 2005, 16.30 Uhr, bis 27. Oktober ... mehr lesen...
Aus dem Inhalt der Beschwerde im Zusammenhang mit dem vorgelegten angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 27. Oktober 2005 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe als eines der gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenen Organe (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der K. und N. GmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft im Tatzeitraum vom 15. September 2005, 16.30 Uhr, bis 27. Oktober ... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;BauO NÖ 1996 §14 Z1;BauO NÖ 1996 §14 Z4;BauO NÖ 1996 §37 Abs1 Z1;MRKZP 07te Art4;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/05/0159 E 31. Juli 2006
Rechtssatz: Zwar hat der Verwaltungsgerichtsho... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: MRKZP 07te Art4;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/05/0159 E 31. Juli 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/10/0033 E 14. Dezember 1998 RS 2
(hier Satz 1 und 2) Stammrechtssatz Art 4 Siebentes Zusatzprotokoll zur MRK untersagt ein neuerliches Strafverfahren wegen derselben strafbaren Handlung. "Dieselbe strafb... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;BauO NÖ 1996 §14 Z1;BauO NÖ 1996 §14 Z4;BauO NÖ 1996 §37 Abs1 Z1;MRKZP 07te Art4;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/05/0159 E 31. Juli 2006
Rechtssatz: Zwar hat der Verwaltungsgerichtsho... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: MRKZP 07te Art4;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2006/05/0159 E 31. Juli 2006 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/10/0033 E 14. Dezember 1998 RS 2
(hier Satz 1 und 2) Stammrechtssatz Art 4 Siebentes Zusatzprotokoll zur MRK untersagt ein neuerliches Strafverfahren wegen derselben strafbaren Handlung. "Dieselbe strafb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher und abfallrechtlicher Geschäftsführer der S-GmbH mit Sitz in xxxx P im Verwaltungsbezirk S. Diese Gesellschaft ist u.a. zur Entsorgung gefährlicher Abfälle befugt und hat von 2001 bis 2003 für die C-GmbH den Transport von Trockenbatterien vom RWA-Lager in Korneuburg nach Wien-Simmering durchgeführt. Die Transporte erfolgten durch die Verwendung flüssigkeitsdichter und mit einer Abdeckplane verschlossener Absetzmulden, wobei die Beladung der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §9;
Rechtssatz: In den Fällen, in denen es nach der Verwaltungsvorschrift darauf ankommt, ob eine Person als handelsrechtlicher oder gewerberechtlicher Geschäftsführer bestraft werden soll, genügt eine undifferenzierte Bezeichnung als "Geschäftsführer" im
Spruch: den Anforderungen des § 44 a Z 1 VStG nicht (Hinweis E 29. März 1990, 89/17/0139). Eine unzutref... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher und abfallrechtlicher Geschäftsführer der S-GmbH mit Sitz in xxxx P im Verwaltungsbezirk S. Diese Gesellschaft ist u.a. zur Entsorgung gefährlicher Abfälle befugt und hat von 2001 bis 2003 für die C-GmbH den Transport von Trockenbatterien vom RWA-Lager in Korneuburg nach Wien-Simmering durchgeführt. Die Transporte erfolgten durch die Verwendung flüssigkeitsdichter und mit einer Abdeckplane verschlossener Absetzmulden, wobei die Beladung der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/10/0017 E 6. Mai 1996 RS 2(Hier: Es genügt vielmehr, dass das vom Besch zu vertretende Unternehmen in der Verfolgungshandlung angeführt ist (Hinweis E 15. Dezember 2003, 2003/03/0094).) Stammrechtssatz Eine taugliche Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 VStG setzt unter anderem grundsätzlich die Nenn... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §9;
Rechtssatz: In den Fällen, in denen es nach der Verwaltungsvorschrift darauf ankommt, ob eine Person als handelsrechtlicher oder gewerberechtlicher Geschäftsführer bestraft werden soll, genügt eine undifferenzierte Bezeichnung als "Geschäftsführer" im
Spruch: den Anforderungen des § 44 a Z 1 VStG nicht (Hinweis E 29. März 1990, 89/17/0139). Eine unzutref... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 94/10/0017 E 6. Mai 1996 RS 2(Hier: Es genügt vielmehr, dass das vom Besch zu vertretende Unternehmen in der Verfolgungshandlung angeführt ist (Hinweis E 15. Dezember 2003, 2003/03/0094).) Stammrechtssatz Eine taugliche Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 VStG setzt unter anderem grundsätzlich die Nenn... mehr lesen...