Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: StrSchG 1969 §24 Abs1 idF 1986/396;StrSchG 1969 §31 Abs1;StrSchG 1969 §39 Abs2 idF 1986/396;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird dem Inhaber einer Bewilligung nach dem StrSchG zur Last gelegt, er habe es unterlassen, sich als beruflich strahlenexponierte Person einer periodisch wiederkehrenden Kontrolluntersuchung zu unterziehen bzw w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: StrSchG 1969 §24 Abs1 idF 1986/396;StrSchG 1969 §31 Abs1;StrSchG 1969 §39 Abs2 idF 1986/396;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird dem Inhaber einer Bewilligung nach dem StrSchG zur Last gelegt, er habe es unterlassen, sich als beruflich strahlenexponierte Person einer periodisch wiederkehrenden Kontrolluntersuchung zu unterziehen bzw w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §370 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0069 E 14. Oktober 1983 VwSlg 11187 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Zu den Elementen einer entsprechenden Tatbezeichnung im Sinne des § 44a lit a VStG 1950 gehört auch der Umstand, dass ein Beschuldigter nicht als unmittelbarer Täter sondern als verantwortliches Organ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §370 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0069 E 14. Oktober 1983 VwSlg 11187 A/1983 RS 1 Stammrechtssatz Zu den Elementen einer entsprechenden Tatbezeichnung im Sinne des § 44a lit a VStG 1950 gehört auch der Umstand, dass ein Beschuldigter nicht als unmittelbarer Täter sondern als verantwortliches Organ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Der von der Behörde angenommene Abstellort "jenseits" des Fahrbahnteilers ist mit der Tatortumschreibung "Schubertring 14" im Hinblick auf die gegebene örtliche Situation in Einklang zu bringen. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei der Übertretung nach § 23 Abs 2 StVO wird es nicht immer möglich sein, den Tatort präzise zu umschreiben. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020115.X... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatortumschreibung "vor dem Haus Wien 8, Landesgerichtsstraße 11" ist im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten ausreichend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020121.X01 Im RIS seit 15.10.1987 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Für die Verwirklichung des Tatbestandes der Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs 2 StVO ist es unerheblich, ob das Fahrzeug in dritter oder vierter Spur abgestellt war. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Fehlen der Ortsbezeichnung bei der Beschreibung des Tatortes ist unerheblich, wenn der Beschuldigte nie Zweifel daran hatte, wo sich die ihm zur Last gelegte Tat ereignet haben sollte (Hinweis auf E vom 19.2.1987, 86/02/0159). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Eur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 litc Z24;StVO 1960 §9 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 9 Abs 4 StVO kann nur dann zum Tragen kommen, wenn der Fahrzeuglenker das Vorschriftszeichen nach § 52 lit c Z 24 leg cit überhaupt beachtet und vor der entsprechenden Kreuzung anhält. Sie stellt die Bezeichnung jener Stelle dar, die in einem sol... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §2 Abs1 Z2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Der von der Behörde angenommene Abstellort "jenseits" des Fahrbahnteilers ist mit der Tatortumschreibung "Schubertring 14" im Hinblick auf die gegebene örtliche Situation in Einklang zu bringen. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei der Übertretung nach § 23 Abs 2 StVO wird es nicht immer möglich sein, den Tatort präzise zu umschreiben. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020115.X... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatortumschreibung "vor dem Haus Wien 8, Landesgerichtsstraße 11" ist im Hinblick auf die örtlichen Gegebenheiten ausreichend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020121.X01 Im RIS seit 15.10.1987 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Für die Verwirklichung des Tatbestandes der Verwaltungsübertretung nach § 23 Abs 2 StVO ist es unerheblich, ob das Fahrzeug in dritter oder vierter Spur abgestellt war. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Fehlen der Ortsbezeichnung bei der Beschreibung des Tatortes ist unerheblich, wenn der Beschuldigte nie Zweifel daran hatte, wo sich die ihm zur Last gelegte Tat ereignet haben sollte (Hinweis auf E vom 19.2.1987, 86/02/0159). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Eur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 litc Z24;StVO 1960 §9 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 9 Abs 4 StVO kann nur dann zum Tragen kommen, wenn der Fahrzeuglenker das Vorschriftszeichen nach § 52 lit c Z 24 leg cit überhaupt beachtet und vor der entsprechenden Kreuzung anhält. Sie stellt die Bezeichnung jener Stelle dar, die in einem sol... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatortumschreibung "auf der Tiroler-Strasse B 171 über Milser Gstoag in Fahrtrichtung Imst" für eine Übertretung des § 5 Abs 1 StVO leidet an keinem Mangel an Konkretisierung der Tat in örtlicher oder räumlicher Hinsicht. Schlagworte "Die als erwiesen angenomm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs2 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Aus der Formulierung, der Beschuldigte habe sich nach dem (rechtswidrigen) Überholvorgang wieder auf den rechten Fahrstreifen eingereiht, ergibt sich ohne jeden Zweifel, dass dem Beschuldigten vorgeworfen wird, links überholt zu haben. Schlagworte Spruc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist auch dann im Verwaltungsstrafverfahren nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, einen dem erstinstanzlichen Straferkenntnis anhaftenden Mangel hinsichtlich der Tatumschreibung zu beseitigen und den Tatort, um den Erfordernissen des § 44 a lit a VStG Rechnung zu tragen, entsprechend zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatortumschreibung "auf der Tiroler-Strasse B 171 über Milser Gstoag in Fahrtrichtung Imst" für eine Übertretung des § 5 Abs 1 StVO leidet an keinem Mangel an Konkretisierung der Tat in örtlicher oder räumlicher Hinsicht. Schlagworte "Die als erwiesen angenomm... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs2 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Aus der Formulierung, der Beschuldigte habe sich nach dem (rechtswidrigen) Überholvorgang wieder auf den rechten Fahrstreifen eingereiht, ergibt sich ohne jeden Zweifel, dass dem Beschuldigten vorgeworfen wird, links überholt zu haben. Schlagworte Spruc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde ist auch dann im Verwaltungsstrafverfahren nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, einen dem erstinstanzlichen Straferkenntnis anhaftenden Mangel hinsichtlich der Tatumschreibung zu beseitigen und den Tatort, um den Erfordernissen des § 44 a lit a VStG Rechnung zu tragen, entsprechend zu... mehr lesen...
Index: L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen TirolL40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LPolG Tir 1976 §14 litb;LPolG Tir 1976 §14 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0076 E 8. Juli 1987 RS 4 Stammrechtssatz Vor allem im Hinblick auf die Überprüfbarkeit allfälligen Verfolgungsverjährung bedarf es der Ang... mehr lesen...
Index: L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EhrenkränkungsG OÖ 1975 §1;VStG §1 Abs2;VStG §2 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei Ehrenkränkungen, begangen durch Briefe, genügt die Anführung des im betreffenden Brief angegebenen Ortes und Tages seiner Verfassung zur Identifizierung der Tat nach Ort und Zeit. ... mehr lesen...
Index: L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen TirolL40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LPolG Tir 1976 §14 litb;LPolG Tir 1976 §14 litc;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/10/0076 E 8. Juli 1987 RS 4 Stammrechtssatz Vor allem im Hinblick auf die Überprüfbarkeit allfälligen Verfolgungsverjährung bedarf es der Ang... mehr lesen...
Index: L40014 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen Oberösterreich40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EhrenkränkungsG OÖ 1975 §1;VStG §1 Abs2;VStG §2 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Bei Ehrenkränkungen, begangen durch Briefe, genügt die Anführung des im betreffenden Brief angegebenen Ortes und Tages seiner Verfassung zur Identifizierung der Tat nach Ort und Zeit. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §23 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Für die Tatortumschreibung genügt in der Regel die Angabe der Straße und der Hausnummer. Dies gilt jedoch nicht für ein Haus, dessen Front eine Ausdehnung hat, die eine genügend konkrete Tatortumschreibung nicht zulässt. (hier: Übertretung nach § 23 Abs 2 StVO) Schlagw... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz § 44 a lita VStG bestimmt, daß der "
Spruch: " (§ 44 Abs 1 Z 6 leg cit), wenn er nicht auf Einstellung lautet, "die als erwiesen angenommene Tat" zu enthalten hat. Das heißt, daß jene Tat im
Spruch: so eindeutig umschrieben sein muß, daß kein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz § 44 a lita VStG bestimmt, daß der "
Spruch: " (§ 44 Abs 1 Z 6 leg cit), wenn er nicht auf Einstellung lautet, "die als erwiesen angenommene Tat" zu enthalten hat. Das heißt, daß jene Tat im
Spruch: so eindeutig umschrieben sein muß, daß kein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs7;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der spruchgemäßen Beschreibung, wo der Bfr den Entschluss fasste, der Aufforderung nach § 101 Abs 7 KFG keine Folge (mehr) zu leisten, bedarf es nicht. (Hinweis auf E vom 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894 A/1985) Schlagworte
Spruch:
Begründung: (siehe auch AVG §58 Abs2 u... mehr lesen...