RS Vwgh 1994/11/17 94/09/0036

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Veröffentlicht am 17.11.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §28b idF 1993/463;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §1 Abs2;
VStG §44a litb;

Rechtssatz

Durch die Einführung des § 28b AuslBG mit BGBl Nr 463/1993 ist § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG in der zum Tatzeitpunkt anzuwendenden Fassung, insbesondere auch hinsichtlich der Strafdrohung nicht abgeändert worden. Die undeutliche Bezeichnung der angewendeten Fassung durch die belangte Behörde konnte daher zu keiner Rechtsverletzung des Bf führen (Hinweis E 15.9.1994, 94/09/0167).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994090036.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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