Rechtssatz: Richtet sich ein Einspruch nur gegen das Strafausmaß oder die Kostenentscheidung, so hat die Behörde, die die Strafverfügung erlassen hat, darüber eine Entscheidung zu treffen. Die Entscheidungsbefugnis der Behörde ist somit beschränkt auf eine Bestätigung der Strafe, eine Herabsetzung derselben oder ein gänzliches Absehen der Strafe bzw. des Kostenabspruchs. Der Ausspruch einer höheren Strafe durch die Erstbehörde ist, zumal es sich um ein eingeschränktes Rechtsmittel des Besc... mehr lesen...
Rechtssatz: Zur Rechtmäßigkeit der Berufung ist zu bemerken, dass zwar gemäß § 19 Abs.4 AVG, welche Bestimmung gemäß § 24 VStG auch im Verwaltungsstrafverfahren Anwendung zu finden hat, gegen eine Ladung oder die Vorführung kein Rechtsmittel zulässig ist. Der Verfassungsgerichtshof hat allerdings erkannt, dass im Verwaltungsstrafverfahren auch gegen Ladungsbescheide eine Berufung an den unabhängigen Verwaltungssenat möglich ist (VfGH 6.10.1997, G 1393/95-10 u.a.). Gemäß dieser Judikatur be... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein im Verwaltungsstrafverfahren ergangener Ladungsbescheid kann nicht mit der
Begründung: erfolgreich bekämpft werden, der Adressat sei nicht Täter oder habe die dem Verfahren zugrunde liegende Verwaltungsübertretung nicht zu verantworten und werde dem gemäß zu Unrecht als Beschuldigter herangezogen. Schlagworte Ladungsbescheid mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Anklageprinzip ist abzuleiten, dass der Beschuldigte nicht gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten, insbesondere auch nicht zu einer aktiven Mitwirkung an einer Beweiserhebung gegen ihn; daher sind zwei Ladungsbescheide, die dem Berufungswerber im Fall der Nichtbeachtung der Ladungen eine Zwangsstrafe von ? 200,-- bzw ? 300,-- sowie ein Haft von drei Tagen androhen, rechtswidrig, sodass die bekämpften Bescheide aufzuheben sind. (Aufhebung der Bescheide) Schla... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit einem, hinsichtlich der Form den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Ladungsbescheid, entspricht die Behörde dem im Verwaltungsstrafgesetz verankerten Grundsatz des Parteiengehörs, nach welchem dem Beschuldigten Gelegenheit gegeben werden soll, zu dem gegen ihn erhobenen Vorwurf Stellung zu nehmen und sich zu rechtfertigen. Insofern ist es im konkreten Fall vom Beschuldigten verfehlt, bei einem Ladungsbescheid von einer unberechtigten und unangemessenen Maßnahme zu spr... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Unabhängige Verwaltungssenat ist für die Entscheidung über Berufungen gegen Ladungsbescheide in Verwaltungsstrafverfahren zuständig (vgl. VwGH 18.2.2003, Zahl: 2001/01/0188). Um ein gesetzeskonformes Ermittlungsverfahren nach den Bestimmungen des VStG (siehe §§ 40ff VStG), insbesondere auch unter der Berücksichtigung des Art. 6 EMRK, durchzuführen, ist die Anhörung eines Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren erforderlich; mit dem gegenständlichen Ladungsbescheid gibt d... mehr lesen...
Rechtssatz: Ladungsbescheide sind im Verwaltungsstrafverfahren bei den Unabhängigen Verwaltungssenaten in den Ländern anfechtbar, da die im Verwaltungsstrafverfahren zur Anwendung kommende Bestimmung des § 19 Abs 4 AVG eine dem § 54c VStG vergleichbare Bestimmung enthält. Aus dem Gesetz ergibt sich die Berechtigung der Behörde, Personen, die in ihrem Amtsbereich ihren Wohnsitz haben, vorzuladen. Somit wird der Partei eines Verwaltungsstrafverfahrens die Möglichkeit eingeräumt, Akteneinsich... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist dem Einspruch nicht zu entnehmen, daß damit ausdrücklich nur die Höhe der Strafe bekämpft wird, so ist es der Behörde erster Instanz versagt, von einer Rechtskraft des Schuldspruches auszugehen und nur mehr über die Strafe zu entscheiden. Tut sie es trotzdem, wie gegenständlich, so nimmt sie eine Entscheidungsbefugnis in Anspruch, die ihr nicht zusteht. Durch einen nicht ausdrücklich auf die Höhe der Strafe beschränkten Einspruch tritt die Strafverfügung ex lege außer Kraft... mehr lesen...
Rechtssatz: Unterläßt die Erstinstanz vollständig ein Ermittlungsverfahren, obwohl ein entsprechendes Vorbringen und auch Beweisanbote erstattet wurden, so ist dies nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen möglich und ist auch nicht verfassungswidrig. mehr lesen...
Rechtssatz: Erhebt der Beschuldigte gegen eine Strafverfügung Einspruch gegen die Strafhöhe und erläßt die Erstbehörde ohne erkenntlichen Grund und ohne daß ein ordentliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden wäre, ein Straferkenntnis, so ist dieses mit Rechtswidrigkeit behaftet, da sich die Erstinstanz nicht mit dem Einspruch gegen die Strafhöhe auseinandergesetzt, sondern ohne Durchführung eines Ermittlungsverfahrens ein Straferkenntnis erlassen hat (Straferkenntnis behoben). mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Beschuldigte von der Erstinstanz aufgefordert, bekanntzugeben, wer das Kraftfahrzeug zum Tatzeitpunkt am Tatort gelenkt hat und in Stattgebung einer Aktenübersendung bzw einem Akteneinsichtsersuchen an den Rechtsvertreter des Beschuldigten in einem Schreiben an diesen mit der Aufforderung binnen 14 Tagen eine Stellungnahme abzugeben, und diesem mitgeteilt wird: "Gleichzeitig wird Ihnen bekanntgegeben, daß bei Nichteinhaltung obiger Frist, die Behörde davon ausgehen muß... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Falle der Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist die Erstbehörde nicht gehalten, auch der Beschuldigten Parteiengehör zu gewähren, wenn deren Rechtsvertreter Akteneinsicht genommen hat. Keine Mutwillensstrafe trotz aktenwidriger Behauptung der Nichtgewährung des Parteiengehörs gegen die Beschuligte bzw. deren Rechtsvertreter, weil dies gemäß § 33 Abs. 3 VStG ausgeschlossen ist. Hinreichende Konkretisierung iSd § 44a Z. 1 VStG, wenn der Beschuldigten zur Last gelegt wird, di... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im Einspruch gegen die Strafverfügung ausdrücklich nur das Ausmaß der verhängten Strafe oder die Entscheidung über die Kosten angefochten, so ist die Einleitung des ordentlichen Ermittlungsverfahrens und Erlassung eines Straferkenntnisses durch die erste Instanz insoferne mit Rechtswidrigkeit belastet, als sie nicht von der Rechtskraft des Schuldspruches ausging. Sie durfte nur mehr über die Strafe bzw Kosten entscheiden. Wenn sie eine Entscheidungsbefugnis in Anspruch nah... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist der Beschuldigte rechtsfreundlich vertreten und erscheint er wegen Erkrankung zur öffentlich-mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht, hindert dies weder die Durchführung der Verhandlung noch die Fällung eines Erkenntnisses. Dem abwesenden Beschuldigten entstehen überdies dann keine Nachteile, wenn der Rechtsvertreter alles vorbringen kann, was zur Verteidigung des Beschuldigten dienlich ist. mehr lesen...