RS UVS Wien 1991/10/23 03/13/779/91

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Veröffentlicht am 23.10.1991
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Rechtssatz

Streicht der Beschuldigte anläßlich seiner Einvernahme die in der Niederschrift enthaltene Anlastung durch, so ändert dies nichts an deren Gültigkeit als Verfolgungshandlung.

Schlagworte
Verfolgungshandlung, Gleichgültigkeit, Nicht zur Kenntnis nehmen, Durchstreichen einer Anlastung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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