RS UVS Wien 1992/05/25 03/10/1351/92

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Veröffentlicht am 25.05.1992
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Rechtssatz

Für eine Verwaltungsübertretung nach §37 Abs3 2Fall StVO - Signalisierung eines "Haltezeichens" durch einen Verkehrsposten, der auf einer Kreuzung beide Arme quer zu beiden Fahrtrichtungen hält - ist es ein wesentliches Tatbestandsmerkmal, daß in diesem Fall vor der Kreuzung anzuhalten ist.

Schlagworte
Verkehrsposten, Zeichen "Halt", Anhalteort, Tatbestandmerkmal, Verfolgungshandlung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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