IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richterin Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde der AA, Adresse 1, *** Z, gegen das Straferkenntnis der BB vom 05.08.2024, ***, betreffend eine Übertretung nach dem Schulpflichtgesetz 1985 zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG n... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, wohnhaft in **** Z, Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der BB vom 05.06.2024, ***, betreffend eine Übertretung nach dem Schulpflichtgesetz 1985 zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richterin Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde der AA, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 30.07.2024, ***, betreffend eine Übertretung nach dem Schulpflichtgesetz 1985 zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Die ordentliche Revision ist gem... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, wohnhaft in **** Z, Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 05.06.2024, ***, betreffend eine Übertretung nach dem Schulpflichtgesetz 1985 zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Die ordentliche Revisio... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol entscheidet durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von Herrn AA, wohnhaft in Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 22.08.2023, ****, wegen einer Übertretung nach dem Schulpflichtgesetz 1985, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Die ordentli... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Rosenkranz über die Beschwerde des AA, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 20.07.2023, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Schulpflichtgesetz 1985, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Ar... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Luchner über die Beschwerde des AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 15.12.2019, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Fremdenpolizeigesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 1 VStG eingestellt. ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol I. fasst durch seine Richterin MMag.a Dr.in Besler über die Beschwerde des AA, geboren am xx.xx.xxxx, wohnhaft in Z, Adresse 1, vertreten durch RA BB, Rechtsanwalt in Y, Adresse 2, gegen Spruchpunkt II. des Straferkenntnisses vom 20.1.2020, Zl ***, betreffend Übertretung nach dem Tiroler Jagdgesetz 2004 den B E S C H L U S S 1. Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. 2. Die ordentliche Revision i... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol fasst durch seinen Richter Dr. Riedler über den Antrag des Herrn AA, Adresse 1, Z, auf Bewilligung der Verfahrenshilfe für das Beschwerdeverfahren gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 30.09.2019, Zl *****, nachfolgenden B E S C H L U S S : 1. Der Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers wird abgewiesen. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zu... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol fasst durch seinen Richter Dr. Riedler über den Antrag des Herrn AA, Adresse 1, Z, auf Bewilligung der Verfahrenshilfe für das Beschwerdeverfahren gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 07.10.2019, Zl ***, nachfolgenden B E S C H L U S S : 1. Der Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers wird abgewiesen. 2. Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-VG nicht zulä... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Dünser über die Beschwerde von Herrn AA, geboren am XX.XX.XXXX, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 01.08.2019, Zl *****, betreffend Übertretungen nach dem Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 (GelverkG) und der Gewerbeordnung 1994 (GewO), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferke... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Riedler über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 06.06.2019, Zl *****, betreffend eine Übertretung nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstr... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Wieser über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwalt BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 06.06.2019, Zl *****, betreffend eine Übertretung nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungss... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Stemmer über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Tirol vom 24.05.2019, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Sicherheitspolizeigesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als dass die ausgesprochene Strafe in der Höhe von Euro 500,--, Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage, auf Euro 400,--, ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Kantner über die Beschwerde des AA, per Adresse BB-GmbH - SRL, Adresse 1,Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 02.11.2018, ********, betreffend Übertretungen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als der Bes... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Dollenz über die Beschwerde des AA, Z, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei BB, Adresse 1, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 30.05.2017, **** , betreffend Übertretung nach der GewO, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als die zu I.a1) verhängte Geldstrafe in der Höhe von Euro 750,00 auf Euro 400,00 (Ersatzfreiheitsstraf... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Dollenz über die Beschwerde des AA, Z, vertreten durch Rechtsanwälte BB, CC, DD, Adresse 1, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 01.03.2017, GZ ****, nach Durchführung der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 14.02.2018, betreffend Übertretung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das Straferkenntnis behoben ... mehr lesen...