Entscheidungsgründe: Die am 9. 6. 1917 geborene Klägerin befindet sich seit 29. 4. 1997 im Alten- und Pflegeheim M***** in I*****. Sie leidet insbesondere an Diabetes-mellitus Typ II (oral medikamentös eingestellt), arterieller Hypertonie, Verdacht auf frontale Gangstörung, vaskulärer Encephalopathie, Schwindelneigung sowie kompletter Harn- und fallweiser Stuhlinkontinenz (Durchfallneigung). Ihr monatlicher Gesamtbedarf an Betreuung und Hilfe beträgt jedenfalls 153 Stunden. Sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht gab dem von der ursprünglichen Klägerin Gertrude F***** erhobenen Klagebegehren statt und erkannte die Beklagte schuldig, ihr ab 1. 1. 1996 Pflegegeld der Stufe 6 im gesetzlichen Ausmaß zu zahlen. Es stellte fest, daß sie sich seit 15. 12. 1995 in einem Pflegeheim befinde, noch allein essen könne, jedoch zum Essen angehalten werden müsse. Sie bedürfe der ständigen Hilfe und Beaufsichtigung, eine Rufbereitschaft sei nicht ausreichend. Sie habe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen entgegenzuhalten: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Ergänzend ist den... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen entgegenzuhalten: Die im angefochtenen Urteil enthaltene rechtliche Beurteilung der Sache ist zutreffend, weshalb es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Ergänzend ist den... mehr lesen...
Norm: EinstV §1EinstV §3EinstV §5EinstV §6BPGG §4
Rechtssatz: Die Abgrenzung zwischen dem anzurechnenden Pflegeaufwand und den nicht im Rahmen des Bundespflegegeldgesetz zu ersetzenden medizinischen Behandlungen ist so vorzunehmen, dass ein Pflegeaufwand jedenfalls dann anzunehmen ist, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die ein nicht behinderter Mensch gewöhnlich selbst vornimmt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die am 4.4.1991 geborene Klägerin erlitt am 18.11.1994 bei einem Verkehrsunfall schwere Verletzungen insbesondere eine schwere Schädel- und Hirnverletzung. Das Kind ist seit diesem Unfall teilweise gelähmt und schwerst behindert. Im Jänner 1996 ist zudem eine fokale Epilepsie aufgetreten. Das Kind ist wach und gut orientiert; es zeigt sich bei ihm eine deutliche Hemiparese rechts, wechselnd arm-, jedoch eher beinbetont. Es weist einen Schädeldachdefekt ohne Irritatio... mehr lesen...
Norm: BPGG §1BPGG §4EinstV §1EinstV §2WrEinstV §1WrEinstV §2WrEinstV §4WPGG §1Tir PBV §4
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 4 WrEinstV (§ 4 EinstV) mit der Anordnung der "Gleichsetzung" zeigt, daß zwischen Anleitung und Beaufsichtigung auf der einen Seite und Betreuung und Hilfe auf der anderen Seite grundsätzlich ein qualitativer Unterschied besteht. Die Vermeidung der Selbstgefährdung an sich stellt eine "Eigenleistung" jedes - auch behinderten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 5.3.1973 geborene Kläger ist seit seiner Geburt geistig behindert (Mongolismus, Down-Syndrom). Er befindet sich bei Jugend am Werk zur Therapie und lebt im elterlichen Haushalt. Der Kläger ist in der Lage, allein zu essen, zu trinken und die Toilette aufzusuchen und sich danach zu reinigen. Medikamente müssen ihm gereicht werden. Den Thermostat der Zentralheizung in der elterlichen Wohnung kann er nicht einstellen. Der Kläger ist situativ gut orient... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 22.8.1991 geborene Kläger bezieht sei 1.8.1994 vom beklagten Land auf Grund eines Bescheides vom 31.1.1995 (hinsichtlich der Stufe 2) sowie einer Mitteilung vom selben Tag (hinsichtlich der Stufe 3) ein Pflegegeld nach dem WPGG in Höhe der Stufe 3. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 29.1.1996 wurde der Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes ab 1.9.1995 abgewiesen und ausgesprochen, daß dem Kläger ab 1.9.1995 ein Pflegegeld der Stufe 3 von monatlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen sei nur in Kürze folgendes entgegengehalten: Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des damaligen Bundesrechenamtes vom 3.4.1996 wurde ausgesprochen, daß dem Kläger ab 1.12.1995 ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 4 von monatlich S 8.535,-- anstelle des bisherigen Pflegegeldes in Höhe der Stufe 3 gebührt. Das Erstgericht gab dem dagegen erhobenen Klagebegehren statt und erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger ab 1.12.1995 das Pflegegeld der Stufe 7 zu gewähren. Es stellte fest, daß der am 17.4.1938 geborene Kläger seit seinem 9... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 25.1.1943 geborenen Klägerin wurde mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten vom 14.11.1995 ab 1.7.1995 ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 2 von S 3.688,- monatlich zuerkannt. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt die Klägerin ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 5: Ihr Pflegebedarf liege über 180 Stunden im Monat, sie sei halbseitig gelähmt und auch sprachgestört. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehre... mehr lesen...
Begründung: Der am 23.2.1912 geborene Kläger leidet an langjähriger Zuckerkrankheit mit daraus resultierender Unterschenkelamputation links im Jahre 1985. Da es ihm nicht möglich ist, mit einer Prothese zu gehen, ist er auf den Rollstuhl angewiesen. Die oberen Extremitäten zeigen keine Einschränkungen, sodaß der Kläger in der Lage ist, sich im Rollstuhl innerhalb und außerhalb des Hauses fortzubewegen. Überdies besteht eine Stuhl- und Harninkontinenz. Es ist (nunmehr im Verfahre... mehr lesen...
Begründung: Der am 24.4.1952 geborene Kläger, der seit 1.9.1995 eine Invaliditätspension von der beklagten Partei bezieht, leidet an einer Athrophie der Sehnerven beider Augen. Das rechte Auge weist eine Sehschärfe von 0,1 und das linke Auge eine solche von 0,15 auf, wobei die Gesichtsfeldaußengrenzen fransig, konzentrisch auf ca 30o bis 40o nasal und 40o bis 50o temporal eingeschränkt sind; das zentrale Gesichtsfeld konnte "aufgrund der hohen Anzahl an falsch negativen Antworte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 18.1.1916 geborene Klägerin lebt im Familienverband in einem städtischen Einfamilienhaus, das mit modernen Sanitäranlagen ausgestattet ist und über Zentralheizung und eine elektrische Kochstelle verfügt. Die erforderliche Pflege wird von den Töchtern und der Schwiegertochter erbracht. Bei der Klägerin besteht ein Zustand nach Unterschenkelamputation links bei arterieller Durchblutungsstörung und diabetischer Angiopathie infolge eines langjährigen insu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29.11.1920 geborenen Klägerin wurde mit Bescheid der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter vom 20.11.1995 ein Pflegegeld in Höhe der Stufe 3 ab 1.1.1995 rechtskräftig zuerkannt. Am 25.4.1996 stellte die Klägerin einen Antrag auf Erhöhung dieses Pflegegeldes mit der
Begründung: , daß bei ihr nunmehr auch ein deutlicher Ausfall von Funktionen der oberen Extremitäten gegeben sei. Derzeit leidet die Klägerin an einem Zustand nach Schlaganfal... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 6.7.1904 geborene und somit derzeit im 93. Lebensjahr stehende Klägerin bezieht das Pflegegeld der Stufe 3 und stellte am 13.11.1995 den Antrag auf Erhöhung desselben, welcher mit dem bekämpften Bescheid der beklagten Partei vom 8.1.1996 abgelehnt wurde. Mit ihrer Klage stellte die Klägerin das Begehren auf Erhöhung des Pflegegeldes. Das Erstgericht verurteilte die beklagte Partei zur Zahlung eines Pflegegeldes der Stufe 5 ab dem 1.11.1995 und tra... mehr lesen...
Norm: ASVG §31 Abs5 Z23BPGG §4EinstV allgRL des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die einheitliche Anwendung des BPGG allg
Rechtssatz: Die vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger erlassenen Richtlinien für die einheitliche Anwendung des BPGG nach § 31 Abs 5 Z 23 ASVG, veröffentlicht in SozSi 1994, 686 ff - Amtliche Verlautbarung Nr 120/1994, haben als generelle rechtsverbindliche Anordnung einer Verwaltung... mehr lesen...
Norm: ASVG §31 Abs5 Z23BPGG §4EinstV allgRL des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger für die einheitliche Anwendung des BPGG allg
Rechtssatz: Wenngleich sich die Richtlinien für die einheitliche Anwendung des BPGG auf die Versicherten bzw Pflegegeldbeansprucher als davon Betroffene auswirken mögen, so sind doch die genannten Personenkreise nicht Adressaten der Richtlinien; der Hauptverband hat keine generelle gesetzlich... mehr lesen...
Norm: BPGG §4JN §42 Abs1 AbZPO §240 Abs3 CIIdZPO §477 Abs1 Z6 A3ZPO §477 Abs1 Z6 D6
Rechtssatz: Für die Zeit vor dem 1.7.1995 ist hinsichtlich des Differenzbetrages zwischen der Stufe 2 und einer höheren Stufe der Rechtsweg verschlossen ("Rechtswegsperre"). Insoweit handelt es sich um eine Prozessvoraussetzung, die gemäß § 42 Abs 1 JN in jeder Lage des Verfahrens bis zur Rechtskraft der Entscheidung von Amts wegen oder auf Antrag wahrzunehmen i... mehr lesen...
Norm: BPGG §4BPGG §25 Abs2
Rechtssatz: Durch Art I Z 2 der am 1.7.1995 in Kraft getretenen BPGG-Novelle BGBl 1995/131 wurde § 4 Abs 4 BPGG ersatzlos aufgehoben. Damit wurde die Klagemöglichkeit bei den Arbeitsgerichten und Sozialgerichten für alle Pflegegeldstufen zu einem früheren als dem zunächst vorgesehenen Zeitpunkt eingeführt. Gleichzeitig wurde allerdings in Art II Abs 1 der Novelle normiert, daß der Rechtsweg in bezug auf das Pflegegeld... mehr lesen...
Norm: BPGG §4EinstV §8oöEinstV §8oöPGG §4
Rechtssatz: Der Ausdruck "ohne weitere Prüfung" in § 8 in den Einstufungsverordnungen des Bundes wie auch des Landes Oberösterreich ist auf die vom Gesetzgeber (Verordnungsgeber) gewünschte Rechtsfolgenanordnung teleologisch zu reduzieren. Der Ausdruck "ohne weitere Prüfung" bezieht sich erkennbar zwar auf die Prüfung nach den §§ 1 und 2 EinstV, darf aber den dem Gesetz beziehungsweise der Verordnung in... mehr lesen...