Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §91;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;MRK Art6 Abs1;MRK Art6 Abs2;MRKZP 07te Art4 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Zweifellos ist die Unschuldsvermutung des Art 6 Abs 2 MRK ("Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, daß der wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte u... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §95 Abs2;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art94;
Rechtssatz: Die Bindung gemäß § 95 Abs 2 BDG 1979 gilt in allen Phasen des Disziplinarverfahrens. Gegen diese
Norm: bestehen auch keine verfassungrechtlichen Bedenken (Hinweis E 21.2.1990, 90/09/0191, E 6.6.1991, 91/09/0033, E 24.2.1995, 93/09/0418). European Case... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;MRKZP 07te Art4 Z1;StGB §259;
Rechtssatz: Die Bindung gemäß § 95 Abs 2 BDG 1979 bedeutet nicht, daß ein bestimmtes Verhalten, das zu keiner gerichtlichen Verurteilung geführt hat, nicht zum Gegenstand eines Disziplinarverfahrens gemacht werden dürfte. Selbst ein gerichtlicher Freispruch würde ... mehr lesen...
Der 1959 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner (im angefochtenen Bescheid bestätigten) Entlassung als Sicherheitswachebeamter (Revierinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 4. Februar 1992 war der Beschwerdeführer vom Dienst suspendiert (zunächst vorläufige Suspendierung durch Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 4. Februar 1992; "endgültige" Suspendierung auf Grund des Bescheides der Disziplinarkommission vom 6. März 1992; die Suspen... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §95 Abs2;B-VG Art140 Abs1;MRK Art6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0191 7 (außerdem hat der Beamte im Verwaltungsstrafverfahren und anschließenden Disziplinarverfahren ua auch zum sachgleichen Vorwurf hinreichende Verteidigungsmöglichkeiten) ... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und des vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheides geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer stand vom 1. Jännner 1992 bis zum 31. Oktober 1993 als Zollwachebeamter in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Zollwachabteilung X. Mit dem Bescheid der Finanzlandesdirektion für Steiermark vom 13. August 1993 wurde das provisorische Dienstverhältni... mehr lesen...
Index: 25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §95 Abs2 impl;StPO 1975 §259 Z4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):93/12/0290 E 29. November 1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/18 87/12/0085 1 Stammrechtssatz Die Dienstbehörde kann ein Verhalten (hier Vergehen nach § 83 Abs 1 StGB),... mehr lesen...
Der am 21. Juli 1959 geborene Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Bis zu seiner Suspendierung am 29. Juni 1989 war er bei der Verkehrsabteilung - Außenstelle X im Einsatz. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. Februar 1993 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 29. Oktober 1992, mit w... mehr lesen...
Der im Jahre 1939 geborene Beschwerdeführer stand seit 1962 im Postdienst und war zuletzt als Oberoffizial beim Postamt X in Verwendung. Das Landesgericht hat den Beschwerdeführer mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil vom 18. Dezember 1992 schuldig erkannt, er habe "in X als Bediensteter des dortigen Postamtes, sohin als Beamter unter Ausnützung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit, fremde bewegliche Sachen, und zwar nachangeführte Bargeldbeträge in der Gesa... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Weder die Höhe der gerichtlichen Strafe noch eine im strafgerichtlichen Verfahren anzuwendende Qualifikation des Täterhandelns vermag etwas daran zu ändern, daß die Verfehlungen des Beamten (auch) aus spezifisch dienstrechtlicher und disziplinarrechlicher Sicht zu ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0181 12 Stammrechtssatz Die bindende Wirkung eines in Rechtskraft erwachsenen Strafurteiles erstreckt sich im Disziplinarverfahren, das denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat, auch auf die Feststellungen zum inneren (subjektiven) Tatbestand einer strafbaren Handlung (Hinweis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 1. Mai 1983 als Inspektor in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war die Sicherheitswacheabteilung n1 in Wien. Im Jahr 1985 wurde gegen den Beschwerdeführer ein Strafantrag von der Staatsanwaltschaft B u.a. wegen des Verdachtes gestellt, er habe am 9. Juni 1985 gegen 1.00 Uhr in der Diskothek XY in R an einer Schlägerei tätlich teilgenommen, wodurch dritte Personen verletzt worden seien. Nach Dur... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein25/01 Strafprozess40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;BDG 1979 §10 Abs4 Z4;BDG 1979 §95 Abs2 impl;StPO 1975 §259 Z4;VwRallg;
Rechtssatz: Die Dienstbehörde kann ein Verhalten (hier Vergehen nach § 83 Abs 1 StGB), das zu einem Freispruch nach § 259 Z 4 StPO geführt hat, selbständig dahingehend beurteilen, ob darin ein pflichtwidr... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer stehen als Gruppen- bzw. Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion S. 1. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres mit Bescheid vom 15. März 1991 ausgesprochen, daß gegen die beiden Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 iVm § 118 Abs. 1 Z. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §114 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/09/0104 91/09/0106 91/09/0105
Rechtssatz: Ziel des § 114 Abs 1 BDG 1979 ist es, den Vorrang des Strafverfahrens vor einem in gleicher Sache eingeleiteten Disziplinarverfahren festzulegen. Unterbrochen werden kann bei Vorliegen der Ta... mehr lesen...
Bezüglich der Vorgeschichte des vorliegenden Beschwerdefalles wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das die Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens betreffende Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Oktober 1990, Zl. 90/09/0073, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der belangten Behörde vom 1. März 1990 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Mit diesem Bescheid war der das Disziplinarverfahren des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §95 Abs2;B-VG Art140 Abs1;MRK Art6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/21 90/09/0191 7 Stammrechtssatz Der VwGH hat deshalb keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit des § 95 Abs 2 BDG 1979, wonach die Disziplinarbehörde an die dem
Spruch: eines rechtskräftigen Urteils z... mehr lesen...
Der im Jahre 1944 geborene Beschwerdeführer stand als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Finanzamt für den n. Bezirk (Großbetriebsprüfungsabteilung). Das Landesgericht R hatte den Beschwerdeführer mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil vom 5. April 1989, 17 Vr 831/87, Hv 7/88, des Verbrechens der versuchten Erpressung unter Ausnützung einer Amtsstellung nach §§ 15, 144 Abs. 1 i.V.m. § 313 StGB und des Vergehens... mehr lesen...
Der im Jahre 1951 geborene Beschwerdeführer stand als Bezirksinspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Hauptzollamt K. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte das Landesgericht K den Beschwerdeführer mit Urteil vom 20. Jänner 1989, 35 EVr 2762/88, 35 EHv 103/88, des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Nach den Feststellungen des - vom Oberl... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §114 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Bindungswirkung im Disziplinarverfahren folgt nicht bloß aus der Bestimmung des § 95 Abs 2 erster Satz BDG 1979, sondern aus dem Gedanken der materiellen Rechtskraft überhaupt, wie sie unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidungen eigen ist. Diese Bestimmung dient den rechtsstaat... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §95 Abs2;B-VG Art140 Abs1;MRK Art6;
Rechtssatz: Der VwGH hat deshalb keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit des § 95 Abs 2 BDG 1979, wonach die Disziplinarbehörde an die dem
Spruch: eines rechtskräftigen Urteils zugrunde gelegte Tatsachenfeststellung eines Strafgerichtes (Straferk... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: Die bindende Wirkung eines in Rechtskraft erwachsenen Strafurteiles erstreckt sich im Disziplinarverfahren, das denselben Sachverhalt zum Gegenstand hat, auch auf die Feststellungen zum inneren (subjektiven) Tatbestand einer strafbaren Handlung (Hinweis E 24.11.1982, 82/09/0094, VwSlg 10899 A/1982; E 28.3.1984, 83/09/022... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seit 1981 bis zu seiner 1983 erfolgten Suspendierung leitete er das Postamt L. Mit Erkenntnis der Disziplinarkommission erster Instanz vom 24. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe 1. in der Zeit Jänner 1981 bis einschließlich Jänner 1983 Arbeitseinheiten des genannten Postamtes in den von ihm zu erstellenden - für die Personalbedarfsermittlung wese... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 95 Abs 2 BDG 1979 ergibt sich keinesfalls eine Bindungswirkung in dem Sinne, daß ein strafgerichtlicher Freispruch immer auch einen disziplinären Freispruch nach sich ziehen muß. Dies ergibt sich insbesondere daraus, daß die strafrechtliche und die disziplinäre Verantwortlichkeit eine in weiten Bereichen verschiede... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs2;BDG 1979 §95 Abs3;
Rechtssatz: § 95 Abs 2 BDG 1979 erster Satz stellt im Gegensatz zu Abs 1 und Abs 3 der genannten Bestimmung nicht nur auf verurteilende Erkenntnisse ab, sondern ganz allgemein auf einen rechtskräftigen
Spruch: und erfaßt damit nach dem klaren Wortlaut auch Freisprüche. Die Bindungswirkung ist aber nur an jene Tatsa... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §95 Abs2;
Rechtssatz: Wenn die Beh ihr Disziplinarerkenntnis auf Tatsachenfeststellungen des Gerichtes stützt, die über die für das Urteil maßgebenden
Gründe: hinausgehen, ist die Bindungswirkung des § 95 Abs 2 BDG 1979 überschritten. Die im gerichtlichen Verfahren erhobenen Beweise können für die über die Bindungswirkung hinausgehenden Feststellungen nach den ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §95 Abs2;
Rechtssatz: Eine vom Urteil des Gerichtes etwas abweichende Darstellung des strafbaren Verhaltens des Bfrs im
Spruch: des Disziplinarerkenntnisses stellt keinen Verstoß gegen die Bindungswirkung dar, wenn durch die Bezugnahme auf das Strafurteil und durch die
Begründung: eindeutig klargestellt ist, dass die Disziplinarbehörde bei ihrer Entscheidungsfin... mehr lesen...