RS Vwgh 1990/2/22 89/09/0095

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.1990
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §95 Abs2;

Rechtssatz

Wenn die Beh ihr Disziplinarerkenntnis auf Tatsachenfeststellungen des Gerichtes stützt, die über die für das Urteil maßgebenden Gründe hinausgehen, ist die Bindungswirkung des § 95 Abs 2 BDG 1979 überschritten. Die im gerichtlichen Verfahren erhobenen Beweise können für die über die Bindungswirkung hinausgehenden Feststellungen nach den Regeln des Disziplinarverfahrens verwertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989090095.X05

Im RIS seit

22.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten