RS Vwgh 1990/2/22 89/09/0095

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.1990
beobachten
merken

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §95 Abs1;
BDG 1979 §95 Abs2;
BDG 1979 §95 Abs3;

Rechtssatz

§ 95 Abs 2 BDG 1979 erster Satz stellt im Gegensatz zu Abs 1 und Abs 3 der genannten Bestimmung nicht nur auf verurteilende Erkenntnisse ab, sondern ganz allgemein auf einen rechtskräftigen Spruch und erfaßt damit nach dem klaren Wortlaut auch Freisprüche. Die Bindungswirkung ist aber nur an jene Tatsachenfeststellungen gegeben, die dem Spruch zugrundegelegt worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989090095.X04

Im RIS seit

22.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten