Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §92 Abs1 Z4;Rechtssatz
Die langjährige einwandfreie Dienstleistung vermag den Vertrauensverlust nicht aufzuwiegen. Angesichts der Art und Schwere der begangenen Straftat (hier: Verbrechen des Missbrauches der Amtsgewalt nach den § 12 StGB, § 302 Abs 1 StGB; Vergehen des schweren Diebstahles unter Ausnützung einer Amtsstellung nach den § 127 Abs 1 StGB, § 128 Abs 1 Z 4 StGB, § 313 StGB sowie das Vergehen nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffenG) kommt eine andere Disziplinarmaßnahme als jene der Entlassung von vornherein nicht in Betracht, weshalb alle möglicherweise sonst gegebenen Milderungsgründe dahinstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988090148.X02Im RIS seit
27.04.2005