RS Vwgh 1989/12/15 89/09/0092

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Veröffentlicht am 15.12.1989
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
BDG 1979 §93 Abs1;
BDG 1979 §95 Abs1;
BDG 1979 §95 Abs3;

Rechtssatz

Wenn der Beamte mehrmals deliktisch gehandelt und zum Zeitpunkt der Entdeckung der Tat den Schaden nur zum Teil wieder gutzumachen hat, so ist die daraus abzuleitende Wiedergutmachungsabsicht bzgl des gesamten Betrages bei der Bewertung der Gesamtpersönlichkeit des Beamten an sich im positiven Sinne in Anschlag zu bringen. Diesem Milderungsgrund könnte daher allenfalls bei einem einmaligen Zugriff Relevanz zukommen, nicht aber bei zahlreichen Zugriffen in einem Zeitraum von mehr als einem Jahr.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1989090092.X08

Im RIS seit

13.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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