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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §92 Abs1 Z4;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Disziplinarstrafe - Bei der geltenden Rechtslage kann einer Beschwerde, die sich gegen die Entlassung aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis richtet, die aufschiebende Wirkung nicht zuerkannt werden (Hinweis B 3.6.1993, AW 93/09/0023).
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden WirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994090002.A02Im RIS seit
16.07.2001