RS Vwgh 1987/4/30 86/09/0022

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Veröffentlicht am 30.04.1987
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §87 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/09/0161 E 19. Februar 1986 VwSlg 12034 A/1986 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Verpflichtung, dem Bfr in der "Ermahnung" ein Nachlassen in der Gesamtleistung und nicht nur einzelne Fehler vor Augen zu führen, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986090022.X03

Im RIS seit

14.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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