RS Vwgh 1987/4/30 86/09/0022

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Veröffentlicht am 30.04.1987
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §84 Abs1 Z2;
BDG 1979 §87 Abs1 Z2;

Rechtssatz

In einer Ermahnung muss zumindestens ein für die spätere Leistungsfeststellung bedeutsames Fehlverhalten des Beamten konkret dargelegt werden. (Hinweis auf E vom 16.4.1986, 85/09/0097)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986090022.X04

Im RIS seit

14.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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