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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §82;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/09/0130 E 9. November 1983 VwSlg 11218 A/1983 RS 2Stammrechtssatz
Bei der ein Gesamt(Wert)urteil darstellenden Leistungsfeststellung handelt es sich um eine durch den Gesetzgeber ausschließlich den Dienstbehörden anvertrauten Akt der Gesamtwürdigung. Das Gesamt(Wert)urteil ist - schon wegen der unterschiedlichen Bedeutung der einzelnen aus § 82 Abs1 BDG 1979 abgeleiteten Beurteilungsmerkmale - nicht nach arithmetischen Regeln aus den Einzelmerkmalen rechnerisch zu ermitteln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986090042.X01Im RIS seit
06.06.2006