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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §44 Abs1;Rechtssatz
Die Nichtbefolgung einer Weisung des Vorgesetzten fällt zwar in den Bereich des Disziplinarrechtes, jedoch können daraus Rückschlüsse auf die Gesamtdienstleistung im Rahmen eines Leistungsfeststellungsverfahrens gezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986090022.X02Im RIS seit
14.04.2006