RS Vwgh 1987/4/30 86/09/0022

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Veröffentlicht am 30.04.1987
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §87 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Nichtbefolgung einer Weisung des Vorgesetzten fällt zwar in den Bereich des Disziplinarrechtes, jedoch können daraus Rückschlüsse auf die Gesamtdienstleistung im Rahmen eines Leistungsfeststellungsverfahrens gezogen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986090022.X02

Im RIS seit

14.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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