RS Vwgh 1986/9/10 86/09/0042

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Veröffentlicht am 10.09.1986
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §86 Abs1;
BDG 1979 §87 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/09/0205 E 27. Juni 1984 VwSlg 11479 A/1984 RS 1

Stammrechtssatz

Nicht jede Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges ist eine erhebliche, sonst wäre diese Beifügung überflüssig. Der Begriff "erheblich" gehört zu der Kategorie der unbestimmten Rechtsbegriffe, doch gestattet er eine Sinnermittlung im Wege der Auslegung im Einzelfall.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986090042.X02

Im RIS seit

06.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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