Der Beschwerdeführer steht als Kommissär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Finanzamt A, wo er im Beurteilungszeitraum als Leiter der Strafsachenstelle und der Veranlagungsabteilung sowie als Fachbereichsleiter Verfahren und Körperschaftsteuer sowie als Rechtsmittelbearbeiter (Referat I) tätig war. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 1. Jänner 1988 gemäß § 86 Abs. 1 des Beamten-Die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §39 Abs2;BDG 1979 §81 Abs1 idF 1986/389;BDG 1979 §86 Abs1 idF 1986/389; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0056 E 26. Juni 1985 VwSlg 11811 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Der Beamte, der einen Antrag auf Leistungsfeststellung stellt, will er nicht einen von vornherein aussichtslosen Antrag stellen, ist ungeachtet der bestehenden amtswegig... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §81 Abs1 Z1 idF 1986/389;BDG 1979 §86 Abs1 idF 1986/389;VwRallg;
Rechtssatz: Nicht jede Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges ist eine erhebliche, denn sonst wäre diese Beifügung überflüssig. Der Begriff erheblich gehört zu der Kategorie der unbestimmten Rechtsbegriffe, doch gestattet er wie andere ähnliche Begriffe, ... mehr lesen...
Der 1946 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Juli 1989 als Staatsanwalt im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine letzte Dienststelle im aktiven Dienstverhältnis war die Staatsanwaltschaft A. Mit Bescheid vom 29. Juni 1988 hatte die belangte Behörde festgestellt, daß der Beschwerdeführer im Kalenderjahr 1987 den zu erwartenden Arbeitserfolg trotz nachweislicher Ermahnung nicht aufgewiesen hat. Da gemäß § 82 Abs. 2 BDG 1979 (in der im Bes... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §85 Abs1;BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §86 Abs2;
Rechtssatz: Eine Stellungnahme des Vorgesetzten nach § 86 Abs 2 BDG 1979 ist nur dann vorgesehen, wenn die Leistungsfeststellung auf Antrag des Beamten, ausgehend von der Meinung, daß er den zu erwartenden Arbeitserfolg durch besondere Leistungen erheblich überschritten habe, eingeleitet wird. ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0056 E 26. Juni 1985 VwSlg 11811 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Der Beamte, der einen Antrag auf Leistungsfeststellung stellt, will er nicht einen von vornherein aussichtslosen Antrag stellen, ist ungeachtet der bestehenden amtswegigen Ermittlungspflicht verpflichtet, alle sei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §82;BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0130 E 9. November 1983 VwSlg 11218 A/1983 RS 2 Stammrechtssatz Bei der ein Gesamt(Wert)urteil darstellenden Leistungsfeststellung handelt es sich um eine durch den Gesetzgeber ausschließlich den Dienstbehörden anvertrauten Akt der Gesamtwürdigung. Das Gesamt(Wert)urteil ist - s... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §86 Abs1 impl;BDG 1979 §87 Abs1 impl;LBG Slbg 1980 §18 idF 1985/073;LBG Slbg 1980 §19;
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Leistung eines Beamten (hier: Kanzleidirektor), unter Berücksichtigung der Art seiner Tätigkeit kommt nicht der Zahl der zu betreuenden Sachgebiete, sondern dem Anfall bzw. der Zahl der zu bearbeitenden Erl... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs2 Z3;BDG 1979 §86 Abs1 impl;BDG 1979 §87 Abs1 impl;LBG Slbg 1980 §18 idF 1985/073;LBG Slbg 1980 §19;
Rechtssatz: Eine Einarbeitung in ein neues Aufgabengebiet liegt im Rahmen des zu erwartenden Arbeitserfolges. Von einer, in diesem Zusammenhang erheblich über dem zu erwartenden Arbeitserfolg liegenden besonderen Leistung... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0205 E 27. Juni 1984 VwSlg 11479 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Nicht jede Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges ist eine erhebliche, sonst wäre diese Beifügung überflüssig. Der Begriff "erheblich" gehört zu der Kategorie der unbestimmten Rechtsbegriffe, doch gestattet er eine Sinne... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0056 E 26. Juni 1985 VwSlg 11811 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Der Beamte, der einen Antrag auf Leistungsfeststellung stellt, will er nicht einen von vornherein aussichtslosen Antrag stellen, ist ungeachtet der bestehenden amtswegigen Ermittlungspflicht verpflichtet, alle sei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §82 Abs1;BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/09/0056 E 26. Juni 1985 VwSlg 11811 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Der Beamte, der einen Antrag auf Leistungsfeststellung stellt, will er nicht einen von vornherein aussichtslosen Antrag stellen, ist ungeachtet der bestehenden amtswegigen Ermittlungspflicht verpflichtet, alle sei... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0205 E 27. Juni 1984 VwSlg 11479 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Nicht jede Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges ist eine erhebliche, sonst wäre diese Beifügung überflüssig. Der Begriff "erheblich" gehört zu der Kategorie der unbestimmten Rechtsbegriffe, doch gestattet er eine Sinne... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §82;BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0130 E 9. November 1983 VwSlg 11218 A/1983 RS 2 Stammrechtssatz Bei der ein Gesamt(Wert)urteil darstellenden Leistungsfeststellung handelt es sich um eine durch den Gesetzgeber ausschließlich den Dienstbehörden anvertrauten Akt der Gesamtwürdigung. Das Gesamt(Wert)urteil ist - s... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §86 Abs1;BDG 1979 §87 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0205 E 27. Juni 1984 VwSlg 11479 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Nicht jede Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges ist eine erhebliche, sonst wäre diese Beifügung überflüssig. Der Begriff "erheblich" gehört zu der Kategorie der unbestimmten Rechtsbegriffe, doch gestattet er eine Sinne... mehr lesen...