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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §86 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/09/0205 E 27. Juni 1984 VwSlg 11479 A/1984 RS 1Stammrechtssatz
Nicht jede Überschreitung des zu erwartenden Arbeitserfolges ist eine erhebliche, sonst wäre diese Beifügung überflüssig. Der Begriff "erheblich" gehört zu der Kategorie der unbestimmten Rechtsbegriffe, doch gestattet er eine Sinnermittlung im Wege der Auslegung im Einzelfall.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987090190.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
25.03.2010