Entscheidungen zu § 48 Abs. 1 BDG 1979

Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission

13 Dokumente

Entscheidungen 1-13 von 13

TE Dok 2024/8/13 2023-0.920.783

Die Bundesdisziplinarbehörde, Senat 27, hat am 13.08.2024 durch Ministerialrätin Mag. SCHADLER als Senatsvorsitzende sowie Obstlt. FAUSTMANN und ChefInsp. WALCH als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates nach der am 13.08.2024 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: A) Der Beamte ist schuldig, a)   er hat am 06.02.2023, erst um 07:00 Uhr, seinen Dienst angetreten, obwohl... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 13.08.2024

TE Dok 2024/7/10 2024-0.013.657

Vorwurf von Dienstpflichtverletzungen Der Vorwurf der Begehung von Dienstpflichtverletzungen ergibt sich aus der Disziplinaranzeige der Landespolizeidirektion vom 26. März 2024. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Sachverhalt: Am D.D. erhielt die LPD ein anonymes Schreiben eines „langjährigen Mitglieds des TC “, welches sich darüber beschwerte, dass das Vereinsmitglied vermutlich während der Dienstzeit spiele. Er gab an, sich erst nach der Pensionierung des Beamten getraut zu haben, ... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 10.07.2024

TE Dok 2024/2/29 2023-0.562.130

Der Beamte ist Mitarbeiter der Landespolizeidirektion. Strafverfahren: Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren wegen des Verdachtes der Begehung von Straftaten nach §§ 133, 302 StGB gemäß § 190 Ziffer 2 StPO ein. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren wegen des Verdachtes der Begehung von Straftaten nach Paragraphen 133,, 302 StGB gemäß Paragraph 190, Ziffer 2 StPO ein. Vorwurf der Begehung von Dienstpflichtverletzungen Der Vorwurf der Begehung von Dienstpflichtver... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 29.02.2024

TE Dok 2022/9/15 2022-0.332.178

Die Bundesdisziplinarbehörde hat am 15.09.2022 in Anwesenheit des Beamten, des Verteidigers, des Disziplinaranwaltes und der Schriftführerin nach durchgeführter mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Vizeleutnant A.A. ist schuldig, er war 1. im Zeitraum Jänner 2021 bis April 2022 an 18 Tagen ungerechtfertigt vom Dienst an seiner Dienststelle des N.N. abwesend und er hat 2. für den unter 1 angeführten Zeitraum 18 falsche Wartezeitbestätigungen verschiedener Fachambulanzen des B... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 15.09.2022

TE Dok 2022/9/14 2021-0.585.664

I. Verwendete Abkürzungen AS – AktenseiteBDB – BundesdisziplinarbehördeBDG 1979 – Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und BergbauDB – DisziplinarbeschuldigteDE - Disziplinarerkenntnisua. – unter anderemVwGH – Verwaltungsgerichtshof II. Beweismittel Die in der Folge dargestellten Beweismittel waren Gegenstand der Beweisaufnahme der mündlichen Verhandlungen am 14.09.2022 und sind für die Feststellung des dem Verfahren zugrundeliege... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 14.09.2022

TE Dok 2022/5/3 2022-0.028.633

I. Verwendete Abkürzungen AS – AktenseiteBDB – BundesdisziplinarbehördeBDG 1979 – Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und BergbauDB – DisziplinarbeschuldigterPTSG – Poststrukturgesetzua. – unter anderem II. Beweismittel Die in der Folge dargestellten Beweismittel waren Gegenstand der Beweisaufnahme der mündlichen Verhandlungen am 00.00.0000 und sind für die Feststellung des dem Verfahren zugrundeliegenden Sachverhaltes zu würdigen:... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 03.05.2022

TE Dok 2020/2/28 42120-DK-2019

Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er hat sich von seiner Dienststelle entfernt, ohne dass eine Befreiung, Enthebung oder sonstige gerechtfertigte Abwesenheit vorgelegen ist, obwohl er in der Zeit Journaldienst zu versehen hatte,   er hat dadurch Dienstpflichtverletzungen gemäß § 44 Abs. 1 BDG i.V.m. der Dienstanweisung „Dienstzeiten“ zu GZ P6/241409/2017 sowie § 48 Abs... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 28.02.2020

TE Dok 2020/2/12 42121-DK-2019

Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er hat die aus dienstlichen Gründen gewonnene Telefonnummer der Frau E. ohne weiteren dienstlichen Bezug und ohne Einverständnis der Partei für seine privaten Interessen verwendet, indem er telefonisch und via Nachrichtendienst „WhatsApp“ Kontakt zu ihr aufgenommen und unter anderem die Textnachrichten: „schickst mir ein foto?“, „willst... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 12.02.2020

TE Dok 2020/2/10 42119-DK-19

Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, er hat sich von seiner Dienststelle entfernt, ohne dass eine Befreiung, Enthebung oder sonstige gerechtfertigte Abwesenheit vorgelegen ist, obwohl er in der Zeit von 03.00 bis 07.00 Uhr Journaldienst zu versehen hatte,   er hat dadurch Dienstpflichtverletzungen gemäß § 44 Abs. 1 BDG i.V.m. der Dienstanweisung „Dienstzeiten“ zu GZ P6/241... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 10.02.2020

TE Dok 2019/4/4 W 01/19

E R K E N N T N I S Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen (Senat V) hat nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 4. April 2019 unter dem Vorsitz von Mag iur Rudolf Schwab und im Beisein von Mag iur Anna Mörth und Gerhard Bayer als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates, sowie nach Anhörung des Disziplinaranwaltes Ing Mag iur Georg Gsellmann MBA in der Disziplinarsache der Beamtin S. gemäß §§ 124 bis 128 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 zu Recht... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 04.04.2019

TE Dok 2018/12/19 40014-DK/2017

Der Verdacht, Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, gründet sich auf die Disziplinaranzeige des N.N., vom N.N., GZ N.N. bzw. auf das Schreiben des N.N. vom N.N., GZ N.N.Die Dienstbehörde hat am N.N. aufgrund eines, von der N.N. übermittelten E-Mails, dem die, vom Rechtsvertreter der Belastungszeuginnen eingebrachten, Sachverhaltsdarstellung, angeschlossen war, Kenntnis vom Sachverhalt erlangt. Beweismittel A.       Bekanntwerden der Dienstpflichtverletzung: Zu 1.) und 2.) Am N.N. über... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 19.12.2018

TE Dok 2018/12/8 W 14/7-DK-IV/18

DISZIPLINARERKENNTNIS Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen hat durch MR Mag. Friedrich PAUL als Senatsvorsitzenden sowie MR Mag. Felix KOLLMANN und ADir Veronika SCHMIDT als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates IV nach der am 12. Dezember 2018 in Anwesenheit der Disziplinaranwältin MR Mag. Ursula BACHMAIR, MBA und des Beschuldigten NN, vertreten durch den Beamten Thomas Konetschny, durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: NN ... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 08.12.2018

TE Dok 2018/3/26 42049-DK/2017

Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig,   1.       er hat es unterlassen, der Dienstbehörde eine ärztliche Bescheinigung für den Zeitraum seiner Abwesenheit vom Dienst vom 05.12.2016 bis 12.01.2017 wegen behaupteter Erkrankung vorzulegen, 2.       er hat während seines Krankenstandes einen nicht genehmigten Domizilwechsel vorgenommen, indem er sich während des Krankenstan... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 26.03.2018

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