Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Beamter der Besoldungsgruppe Allgemeine Verwaltung, Verwendungsgruppe A, Dienstklasse VII. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Mit Schreiben vom 18. Juli 2003 wurde der Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 15. August 2003 "unter gleichzeitiger Aufhebung seiner Dienstzuteilung zur Abteilung C2/5 nunmehr ausschließ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §40 Abs2 Z2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Zuweisung eines Beamten zu einer anderen Abteilung; vertretbare
Annahme einer schlichten Verwendungsänderung in Folge Verneinung des
Vorliegens einer Laufbahnverschlechterung
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist Beamter der Besoldungsgruppe Allgemeine Verwaltung, Verwendungsgruppe A, Dienstklasse VII. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Mit Schreiben vom 18. Juli 2003 wurde der Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 15. August 2003 "unter gleichzeitiger Aufhebung seiner Dienstzuteilung zur Abteilung C2/5 nunmehr ausschließ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §40 Abs2 Z2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
die Zuweisung eines Beamten zu einer anderen Abteilung; vertretbare
Annahme einer schlichten Verwendungsänderung in Folge Verneinung des
Vorliegens einer Laufbahnverschlechterung
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen einen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 14.6.2000, Z416.395/3/VII/A/2/2000, der den folgenden
Spruch: enthält: "Durch Auflösung der Interfakultären Forschungsstelle für Rechtspsychologie an der Universität Salzburg mit Wirksamkeit vom 1.10.1999 und Eingliederung dieses Bereiches in das Institut für Psychologie, mit Beschluss des Senates vom 19.1.1999, ist in Ihrer bisherigen Ver... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungBDG 1979 §40 Abs2BDG 1979 §41a Abs6
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen erstinstanzlichen Bescheid
betreffend Dienstrechtsangelegenheiten mangels
Instanzenzugserschöpfung infolge Unterlassung der Anrufung der
Berufungskommission
Rechtssatz: Der bekämpfte... mehr lesen...
Begründung: Der Beschwerdeführer wendet sich gegen einen Bescheid des beim Vorstand der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft eingerichteten Personalamtes vom 11.3.1997, Z104109-G3/97, der den folgenden
Spruch: enthält: "Über Ihren Antrag vom 13. Februar 1997 wird festgestellt, daß ihre Beauftragung mit der stellvertretenden Leitung des Personalamtes Innsbruck an Stelle der Leitung dieser Behörde eine Weisung und keine Versetzung gem. §40 Abs2 des Beamten-Dienstrechtsge... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungBDG 1979 §40 Abs2BDG 1979 §41a Abs6
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des beim Vorstand
der Post und Telekom Austria AG eingerichteten Personalamtes mangels
Erschöpfung des Instanzenzuges aufgrund Möglichkeit der Anrufung der
Berufungskommission Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Sektionschef in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war bis 28. Februar 1995 im Rechnungshof Leiter der Sektion III. Zur Ausübung der Funktion eines Mitgliedes des Europäischen Rechnungshofes wurde ihm bescheidmäßig zunächst vom 1. März 1995 bis 20. Dezember 1995, sodann für die Dauer der Funktionsperiode, längstens jedoch bis 31. Dezember 2001, ein Karenzurlaub gewährt. In den Bescheiden wurde u.a... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktBDG 1979 §38 ffBDG 1979 §40 Abs2BDG 1979 §41a Abs5EG-Vertrag Art188b
Leitsatz: Keine willkürliche Abberufung eines Beamten von seiner Funktion als
Sektionsleiter ohne Zuweisung einer neuen Verwendung wegen
langjähriger Abwesenheit des Beschwerdeführers infolge Übernahme der
Funktion als Mitglied des Europäischen Re... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Oberst des Intendanzdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zuletzt war er beim Militärkommando Oberösterreich als Leiter der Intendanzabteilung, Wertigkeit H1/VII-1, eingeteilt. Mit Schreiben vom 24. Jänner 1995 setzte ihn das Korpskommando III in Baden als zuständige Dienstbehörde davon in Kenntnis, daß beabsichtigt sei, ihn aus wichtigen dienstlichen Interessen mit ehestmöglicher Wirkung vo... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art18 Abs1BDG 1979 §38BDG 1979 §40 Abs2BDG 1979 §43BDG 1979 §45VfGG §88
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
eine einer Versetzung gleichzuhaltende Abberufung eines Beamten von
seiner bisherigen Verwendung aus wichtigen dienstlichen Interessen
infolge Bestehens geschlec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht als Brigadier in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Landesverteidigung. Der Bundesminister für Landesverteidigung teilte dem beim Bundesministerium für Landesverteidigung iS des §8 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes - PVG, BGBl. 133/1967 idF BGBl. 148/1988, eingerichteten Dienststellenausschuß mit Schreiben vom 14. Oktober 1988 (ua.) mit, daß im Zuge... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/07 Personalvertretung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2B-VG Art133 Z4StGG Art5StGG Art6 Abs1 / ErwerbsausübungMRK Art6 Abs1 / VerwaltungsaktBundes-PersonalvertretungsG §5 fBundes-PersonalvertretungsG §9 Abs3 litaBundes-PersonalvertretungsG §39Bundes-PersonalvertretungsG §41 Abs2BDG 1979 §40 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte ... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Bf. steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist der Höheren technischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Klagenfurt zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Dekret des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 27. April 1979 war der Bf. mit Wirksamkeit vom 1. September 1979 bis zur Ernennung eines Direktors mit der pädagogischen Leitung der Expositur Wolfsberg der Höheren technischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt (HTBLuVA) Klagenfurt ... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidBDG 1979 §38 Abs5BDG 1979 §40 Abs2BDG 1979 §40 Abs4
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; Abberufung eines Beamten von einer provisorischen Verwendung; keine Versetzung; kein Bescheid, sondern bloßer Dienstbefehl Entscheidungstexte B 180/83 Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: 1.1.1. Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, seine Dienststelle ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft. Aus der Geschäfts- und Personaleinteilungsübersicht dieses Bundesministeriums mit dem Stand vom 1. Feber 1982 ergibt sich, daß er a) als Stellvertreter des Leiters der Sektion III (Wirtschafts- und Handelspolitik), b) als Leiter der Gruppe B dieser Sektion - bestehend aus den Abteilun... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1B-VG Art131aB-VG Art144 Abs1 / BescheidB-VG Art144 Abs1 / WeisungAVG §56BDG 1979 §38 Abs5BDG 1979 §40 Abs2BDG 1979 §40 Abs3
Rechtssatz: BDG 1979; bloßer schriftlicher Dienstbefehl betreffend eine Verwendungsänderung - kein Bescheidcharakter Entscheidungstexte B... mehr lesen...
Begründung: 1. a) Der Beschwerdeführer steht als Ministerialrat im Bundesministerium für Verkehr in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er hat sich - neben anderen Beamten - um die zur Besetzung ausgeschriebene Funktion eines Leiters der Abteilung 7 der Sektion IV im Bundesministerium für Verkehr beworben. Mit Dekret des Bundesministers für Verkehr vom 27. Feber 1981 wurde der Beteiligte Dr. W. St. zum Leiter der genannten Abteilung bestellt. Der Inhalt des D... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/08 Sonstiges
Norm: AusschreibungsG §7BDG 1979 §40 Abs2
Rechtssatz: Ausschreibungsgesetz; keine Parteistellung des Bewerbers im Ausschreibungsverfahren; Bestellungsdekret kein Bescheid im Hinblick auf §40 Abs2 BDG 1979 Entscheidungstexte B 189/81 Entscheidungstext VfGH Beschluss 05.12.1981 B 189/81 ... mehr lesen...