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63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen erstinstanzlichen Bescheid betreffend Dienstrechtsangelegenheiten mangels Instanzenzugserschöpfung infolge Unterlassung der Anrufung der BerufungskommissionRechtssatz
Der bekämpfte Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist ausdrücklich und auch der Sache nach ua auf §40 Abs2 BDG 1979 gestützt. Ua in solchen Angelegenheiten ist gemäß der Verfassungsbestimmung des §41a Abs6 BDG 1979 ein (administrativer) Instanzenzug an die Berufungskommission eröffnet, welche über Berufungen gegen - wie hier - in erster Instanz ergangene einschlägige Bescheide zu entscheiden hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Dienstrecht, Berufungskommission, VfGH / InstanzenzugserschöpfungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2001:B1278.2000Dokumentnummer
JFR_09989388_00B01278_2_01