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63 Allgemeines Dienst- und BesoldungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des beim Vorstand der Post und Telekom Austria AG eingerichteten Personalamtes mangels Erschöpfung des Instanzenzuges aufgrund Möglichkeit der Anrufung der BerufungskommissionRechtssatz
Der bekämpfte Bescheid des Personalamtes ist ausdrücklich und auch der Sache nach ua auf §40 Abs2 BDG 1979 gestützt. Ua in solchen Angelegenheiten ist aber gemäß der Verfassungsbestimmung des §41a Abs6 BDG 1979 ein (administrativer) Instanzenzug an die Berufungskommission eröffnet, welche über Berufungen gegen - wie hier - in erster Instanz ergangene einschlägige Bescheide zu entscheiden hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Dienstrecht, BerufungskommissionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B836.1997Dokumentnummer
JFR_10008870_97B00836_01