RS Vfgh 1999/11/30 B836/97

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Veröffentlicht am 30.11.1999
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Index

63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung
BDG 1979 §40 Abs2
BDG 1979 §41a Abs6

Leitsatz

Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des beim Vorstand der Post und Telekom Austria AG eingerichteten Personalamtes mangels Erschöpfung des Instanzenzuges aufgrund Möglichkeit der Anrufung der Berufungskommission

Rechtssatz

Der bekämpfte Bescheid des Personalamtes ist ausdrücklich und auch der Sache nach ua auf §40 Abs2 BDG 1979 gestützt. Ua in solchen Angelegenheiten ist aber gemäß der Verfassungsbestimmung des §41a Abs6 BDG 1979 ein (administrativer) Instanzenzug an die Berufungskommission eröffnet, welche über Berufungen gegen - wie hier - in erster Instanz ergangene einschlägige Bescheide zu entscheiden hat.

Entscheidungstexte

  • B 836/97
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 30.11.1999 B 836/97

Schlagworte

VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Dienstrecht, Berufungskommission

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1999:B836.1997

Dokumentnummer

JFR_10008870_97B00836_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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