Der im Jahr 1957 geborene Revisionswerber steht als Hofrat der Verwendungsgruppe A1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und verrichtete als Referatsleiter (Strafamt) in der sicherheits- und verwaltungspolizeilichen Abteilung der Landespolizeidirektion G (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) seinen Dienst. 1. Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres leitete gegen den Revisionswerber mit Beschluss vom 3. März 2014 gemäß § 91 d... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Ministerialrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist im Bundesministerium für Bildung und Frauen (vormals: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur) tätig. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vom 2. April 2013 wurde die Beschwerdeführerin nach Durchführung einer Verhandlung in einem Spruchpunkt 2. für schuldig erkannt, sie habe "ihre Abwesenh... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof weist zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf das in gegenständlicher Sache ergangene Erkenntnis vom 24. April 2012, Zl. 2011/09/0170, mit dem der dort angefochtene, die Entlassung des Mitbeteiligten aussprechende Bescheid im Umfang des Ausspruches über die Strafe wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben worden war. Mit dem nunmehr angefochtenen (Ersatz-)Bescheid setzte die belangte Behörde die von der Behörde erster Instanz verhängte Disziplinarst... mehr lesen...
Der im Jahre 1964 geborene Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war zuletzt im Schalterdienst bei einer Betriebsstelle der österreichischen Post AG in Verwendung. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landesgerichtes Krems vom 3. Juli 2007 wurde der Beschwerdeführer des Vergehens der pornographischen Darstellungen Minderjähriger nach § 207a Abs. 3 dritter u... mehr lesen...
Der 1960 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle im Zeitpunkt der inkriminierten Handlungen war das Finanzamt S - Einbringungsstelle, wo er seit 11. Mai 1999 als Referent, ab 2. Mai 2000 als Stellvertreter des Gruppenleiters der Einbringungsstelle tätig war. Zwischen dem 1. April 2001 und dem 1. Juni 2001 bekleidete er überdies interimistisch die Stellung eines Leiters der Einbringungsstelle. Mit Di... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0316 E 20. November 2001 RS 1(Hier mit dem Zusatz: Darunter sind nicht nur inhaltsleere Bestreitungen zu verstehen. Die Berufungsbehörde darf insbesondere auch dann nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 125a Abs. 3 Z 5 BDG 1979 ausgehen (und demnach nicht von einer mündlichen Berufungsverhandlung absehen), wenn der Sach... mehr lesen...
Der 1960 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle im Zeitpunkt der inkriminierten Handlungen war das Finanzamt S - Einbringungsstelle, wo er seit 11. Mai 1999 als Referent, ab 2. Mai 2000 als Stellvertreter des Gruppenleiters der Einbringungsstelle tätig war. Zwischen dem 1. April 2001 und dem 1. Juni 2001 bekleidete er überdies interimistisch die Stellung eines Leiters der Einbringungsstelle. Mit Di... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0316 E 20. November 2001 RS 1(Hier mit dem Zusatz: Darunter sind nicht nur inhaltsleere Bestreitungen zu verstehen. Die Berufungsbehörde darf insbesondere auch dann nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 125a Abs. 3 Z 5 BDG 1979 ausgehen (und demnach nicht von einer mündlichen Berufungsverhandlung absehen), wenn der Sach... mehr lesen...
Der 1965 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner mit dem angefochtenen Bescheid erfolgten Entlassung als Offizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Stammdienststelle war die Zustellbasis X, GF Brief-Distribution. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 25. Mai 2004 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt (Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof): "Der Beschwerde... mehr lesen...
Der 1951 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Seine Dienststelle ist die Kooperative Mittelschule G. in Wien. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Stadtschulrat für Wien (Senat für Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen) vom 22. März 2007 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung (am 12. Oktober, 7. und 21. Dezember 2006 sowie 22. März 2007... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z43a impl;LDG 1984 §94a Abs3 Z5;VwGG §42 Abs2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0316 E 20. November 2001 RS 1
[Hier mit dem Zusatz: Darunter sind nicht nur inhaltsleere
Bestreitungen zu verstehen. Die Berufungsbehörde darf insbesondere
auch dann nicht vom... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z4;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die Disziplinaroberkommission hat zu Unrecht (unter ausdrücklicher Berufung auf § 125a Abs. 3 Z. 4 BDG 1979) von der Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung abgesehen. Die vorliegende Verfahrenskonstellation ist maßgeblich dadurch gekennzeichnet, dass der angefochtene, die Entlassu... mehr lesen...
Der 1965 geborene Beschwerdeführer stand bis zu seiner mit dem angefochtenen Bescheid erfolgten Entlassung als Offizial in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Stammdienststelle war die Zustellbasis X, GF Brief-Distribution. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 25. Mai 2004 wurde der Beschwerdeführer wie folgt für schuldig erkannt (Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof): "Der Beschwerde... mehr lesen...
Der 1951 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien. Seine Dienststelle ist die Kooperative Mittelschule G. in Wien. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Stadtschulrat für Wien (Senat für Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen) vom 22. März 2007 wurde der Beschwerdeführer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung (am 12. Oktober, 7. und 21. Dezember 2006 sowie 22. März 2007... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z43a impl;LDG 1984 §94a Abs3 Z5;VwGG §42 Abs2 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0316 E 20. November 2001 RS 1
[Hier mit dem Zusatz: Darunter sind nicht nur inhaltsleere
Bestreitungen zu verstehen. Die Berufungsbehörde darf insbesondere
auch dann nicht vom... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z4;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Die Disziplinaroberkommission hat zu Unrecht (unter ausdrücklicher Berufung auf § 125a Abs. 3 Z. 4 BDG 1979) von der Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung abgesehen. Die vorliegende Verfahrenskonstellation ist maßgeblich dadurch gekennzeichnet, dass der angefochtene, die Entlassu... mehr lesen...
Der 1945 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor i.R. (seit 1. Dezember 2005) in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Finanzamt X, wo er als Gruppenleiter der Prüfungsabteilung seinen Dienst verrichtete. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 8. Juni 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. eine schriftliche Weisung der Amtsvorständin vom 8... mehr lesen...
Der 1945 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor i.R. (seit 1. Dezember 2005) in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Finanzamt X, wo er als Gruppenleiter der Prüfungsabteilung seinen Dienst verrichtete. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 8. Juni 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. eine schriftliche Weisung der Amtsvorständin vom 8... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs2;BDG 1979 §125a Abs3 Z2 idF 1998/I/123;VwRallg;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall erachtete die Disziplinaroberkommission die Voraussetzungen für eine Zurückverweisung gemäß § 66 Abs. 2 AVG als gegeben, weil - auch wenn die von der Behörde erster Instanz gezogenen Schlussfolgerungen zutreffend sein kön... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs2;BDG 1979 §125a Abs3 Z2 idF 1998/I/123;BDG 1979 §93 Abs1 idF 2002/I/087;BDG 1979 §93 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: § 93 Abs. 2 BDG 1979 normiert, dass im Falle mehrerer Dienstpflichtverletzungen nur EINE EINHEITLICHE Disziplinarstrafe auszusprechen ist, die sich an der schwersten Dienstpflichtverle... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs2;BDG 1979 §125a Abs3 Z2 idF 1998/I/123;
Rechtssatz: § 125a Abs. 3 Z. 2 BDG in der Fassung der Novelle BGBL. I Nr. 123/1998 umfasst jedenfalls kassatorische Entscheidungen im Sinne des § 66 Abs. 2 AVG, die daher im Disziplinarverfahren grundsätzlich zulässig sind (Hinweis E 13. Oktober 1994, Zl. 92/09/0376, und E 26. September 1991... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs2;BDG 1979 §125a Abs3 Z2 idF 1998/I/123;VwRallg;
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall erachtete die Disziplinaroberkommission die Voraussetzungen für eine Zurückverweisung gemäß § 66 Abs. 2 AVG als gegeben, weil - auch wenn die von der Behörde erster Instanz gezogenen Schlussfolgerungen zutreffend sein kön... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs2;BDG 1979 §125a Abs3 Z2 idF 1998/I/123;BDG 1979 §93 Abs1 idF 2002/I/087;BDG 1979 §93 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: § 93 Abs. 2 BDG 1979 normiert, dass im Falle mehrerer Dienstpflichtverletzungen nur EINE EINHEITLICHE Disziplinarstrafe auszusprechen ist, die sich an der schwersten Dienstpflichtverle... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs2;BDG 1979 §125a Abs3 Z2 idF 1998/I/123;
Rechtssatz: § 125a Abs. 3 Z. 2 BDG in der Fassung der Novelle BGBL. I Nr. 123/1998 umfasst jedenfalls kassatorische Entscheidungen im Sinne des § 66 Abs. 2 AVG, die daher im Disziplinarverfahren grundsätzlich zulässig sind (Hinweis E 13. Oktober 1994, Zl. 92/09/0376, und E 26. September 1991... mehr lesen...
Der 1951 geborene Mitbeteiligte steht seit 1. April 1973 als Beamter der Post und Telegraphenverwaltung (PTV) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde seit 31. Dezember 1998 (Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die Österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgerin) bei der Österreichischen Post AG im Bereich der Zustellbasis 6830 Rankweil im Landzustelldienst eingesetzt. ... mehr lesen...
Der 1951 geborene Mitbeteiligte steht seit 1. April 1973 als Beamter der Post und Telegraphenverwaltung (PTV) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde seit 31. Dezember 1998 (Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die Österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgerin) bei der Österreichischen Post AG im Bereich der Zustellbasis 6830 Rankweil im Landzustelldienst eingesetzt. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5;BDG 1979 §125a Abs3;BDG 1979 §126 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Disziplinaroberkommission durfte einen Freispruch aufgrund geänderter Beweiswürdigung nicht ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung vornehmen, zumal sie von einem anderen Sachverhalt ausgegangen ist, als die Aktenlage aufgrund der Erge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5;BDG 1979 §125a Abs3;BDG 1979 §126 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Disziplinaroberkommission durfte einen Freispruch aufgrund geänderter Beweiswürdigung nicht ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung vornehmen, zumal sie von einem anderen Sachverhalt ausgegangen ist, als die Aktenlage aufgrund der Erge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Polizeiinspektion X. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 12. Mai 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. am 26. und 27. sowie 28. Oktober 2004 die ihm dienstlich zugewiesenen Gegenstände, Pistole Glock 17, Magazin und Munition, sowie Pfefferspray, nicht wie vom Postenk... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Polizeiinspektion X. Mit Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 12. Mai 2005 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. am 26. und 27. sowie 28. Oktober 2004 die ihm dienstlich zugewiesenen Gegenstände, Pistole Glock 17, Magazin und Munition, sowie Pfefferspray, nicht wie vom Postenk... mehr lesen...