Der im Jahr 1954 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er war im maßgebenden Tatzeitraum (Schuljahre 2000/2001 und 2001/2002) an der Hauptschule W im Bezirk R tätig. Mit Disziplinarerkenntnis vom 13. November 2002 wurde der Beschwerdeführer von der Disziplinarkommission für Landeslehrer für allgemeinbildende Pflichtschulen beim Bezirksschulrat R wie folgt für schuldig befunden: "I. H... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;EGVG 1991 Anlage Art2 Abs2 Z43a impl;LDG 1984 §94a Abs3 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/09/0079 E 29. November 2000 RS 6
[Hier nur vierter und letzter Satz; hier betreffend § 94a Abs. 3 Z
5 LDG 1984; hier mit dem Zusatz: Die Berufungsbehörde darf
insbesondere auch dann nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen
n... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er trat am 1. Dezember 1987 in den Postdienst ein und wurde mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1991 zum Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung ernannt; am 1. Mai 1996 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Post- und Telekom Austria AG (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Poststrukturgesetzes, Art. 95 des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996 - PTSG 1996). Mit Wirksamkeit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Oberrevident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er trat am 1. Dezember 1987 in den Postdienst ein und wurde mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1991 zum Beamten der Post- und Telegraphenverwaltung ernannt; am 1. Mai 1996 trat an deren Stelle im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Post- und Telekom Austria AG (§ 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Poststrukturgesetzes, Art. 95 des Bundesgesetzes, BGBl. Nr. 201/1996 - PTSG 1996). Mit Wirksamkeit... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 3. März 1986 als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und seit 31. Dezember 1998 (Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die Österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgerin) bei der Österreichischen Post AG bis zu seiner Suspendierung als Zusteller der Zustellbasis W in Verwendung. Mit Str... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis vom 19. Mai 2005 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2001 - den Beschwerdeführer (einen Beamten der ehemaligen Post- und Telegraphenverwaltung, jetzt Post AG) wie folgt für schuldig befunden: "OO RG Gesamtzusteller bei der Zustellbasis L ist schuldig, 1. am 3. Dezember 2004, das ist der letzte Arbeitstag vor seinem mit 6. Dezember 2... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand seit 3. März 1986 als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und seit 31. Dezember 1998 (Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die Österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgerin) bei der Österreichischen Post AG bis zu seiner Suspendierung als Zusteller der Zustellbasis W in Verwendung. Mit Str... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis vom 19. Mai 2005 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2001 - den Beschwerdeführer (einen Beamten der ehemaligen Post- und Telegraphenverwaltung, jetzt Post AG) wie folgt für schuldig befunden: "OO RG Gesamtzusteller bei der Zustellbasis L ist schuldig, 1. am 3. Dezember 2004, das ist der letzte Arbeitstag vor seinem mit 6. Dezember 2... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0316 E 20. November 2001 RS 1
[Hier mit dem Zusatz: Darunter sind nicht nur inhaltsleere
Bestreitungen zu verstehen. Die Berufungsbehörde darf insbesondere
auch dann nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 125a Abs.
3 Z 5 BDG 1979 ausgehen (und demnach nicht von einer münd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;BDG 1979 §105;BDG 1979 §125a Abs3 Z4;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 11;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Ein Fall für die Abstandnahme von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor der Diszi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/09/0316 E 20. November 2001 RS 1
[Hier mit dem Zusatz: Darunter sind nicht nur inhaltsleere
Bestreitungen zu verstehen. Die Berufungsbehörde darf insbesondere
auch dann nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 125a Abs.
3 Z 5 BDG 1979 ausgehen (und demnach nicht von einer münd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;BDG 1979 §105;BDG 1979 §125a Abs3 Z4;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §92 Abs1 Z4; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
2005/09/0115 E VS 14. November 2007 RS 11;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Ein Fall für die Abstandnahme von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor der Diszi... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Tatzeitraum als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) seit 1982 in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde seit 31. Dezember 1998 (Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgerin) bei der Österreichischen Post AG im Bereich der Zustellbasis S beschäftigt. Er war als Gesamtzusteller tätig. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Tatzeitraum als Beamter der Post- und Telegraphenverwaltung (PTV) seit 1982 in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und wurde seit 31. Dezember 1998 (Wirksamkeit der Abspaltung des Unternehmensbereiches Post aus der Post und Telekom Austria AG und dessen Übertragung auf die österreichische Post AG als Gesamtrechtsnachfolgerin) bei der Österreichischen Post AG im Bereich der Zustellbasis S beschäftigt. Er war als Gesamtzusteller tätig. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5;VwRallg;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde darf insbesondere dann nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 125a Abs. 3 Z 5 BDG 1979 ausgehen (und demnach nicht von einer mündlichen Berufungsverhandlung absehen), wenn der Sachverhalt nicht hinreichend geklärt wurde, der Berufungsbehörde ergänzungsbedürftig oder ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5;VwRallg;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde darf insbesondere dann nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 125a Abs. 3 Z 5 BDG 1979 ausgehen (und demnach nicht von einer mündlichen Berufungsverhandlung absehen), wenn der Sachverhalt nicht hinreichend geklärt wurde, der Berufungsbehörde ergänzungsbedürftig oder ... mehr lesen...
Der im Jahr 1951 geborene Beschwerdeführer war seit dem Jahr 1972 im Postdienst. Er stand als Fachoberinspektor (Postbeamter) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zuletzt bis zu seiner Suspendierung im Oktober 2000 war er als Leiter des Postamtes P. tätig. Mit dem seit 1. Februar 2001 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Linz vom 1. Februar 2001, GZ 21 EVr 2232/00, wurde der Beschwerdeführer 1. des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs. 1 StGB und 2. de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Entlassung als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem (rechtskräftigen) Urteil des Landesgerichtes Korneuburg vom 16. Februar 2001, GZ 63a Vr 1526/00-30 wurde der Beschwerdeführer des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs. 1 StGB dahingehend für schuldig befunden, er habe am 13. Jänner 2000 in B außer den Fällen des § 201 StGB die VB/S P mit Gewalt zur Duldung einer geschlechtlic... mehr lesen...
Der im Jahr 1951 geborene Beschwerdeführer war seit dem Jahr 1972 im Postdienst. Er stand als Fachoberinspektor (Postbeamter) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zuletzt bis zu seiner Suspendierung im Oktober 2000 war er als Leiter des Postamtes P. tätig. Mit dem seit 1. Februar 2001 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Linz vom 1. Februar 2001, GZ 21 EVr 2232/00, wurde der Beschwerdeführer 1. des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs. 1 StGB und 2. de... mehr lesen...
Der im Jahr 1951 geborene Beschwerdeführer war seit dem Jahr 1972 im Postdienst. Er stand als Fachoberinspektor (Postbeamter) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Zuletzt bis zu seiner Suspendierung im Oktober 2000 war er als Leiter des Postamtes P. tätig. Mit dem seit 1. Februar 2001 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes Linz vom 1. Februar 2001, GZ 21 EVr 2232/00, wurde der Beschwerdeführer 1. des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs. 1 StGB und 2. de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Entlassung als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem (rechtskräftigen) Urteil des Landesgerichtes Korneuburg vom 16. Februar 2001, GZ 63a Vr 1526/00-30 wurde der Beschwerdeführer des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs. 1 StGB dahingehend für schuldig befunden, er habe am 13. Jänner 2000 in B außer den Fällen des § 201 StGB die VB/S P mit Gewalt zur Duldung einer geschlechtlic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs2;BDG 1979 §125a Abs3 Z4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/09/0135 E 21. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Von einer mündlichen Berufungsverhandlung konnte die Disziplinaroberkommission Abstand nehmen, weil der Tatsachenkomplex, der Gegenstand der strafgerichtlichen Verurteilung des Beamten gewesen und von... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §125a Abs2;BDG 1979 §125a Abs3 Z4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/09/0135 E 21. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Von einer mündlichen Berufungsverhandlung konnte die Disziplinaroberkommission Abstand nehmen, weil der Tatsachenkomplex, der Gegenstand der strafgerichtlichen Verurteilung des Beamten gewesen und von... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Entlassung als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem - unter Bedachtnahme auf das Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 14. Dezember 2000, GZ 15 Os 161/00-7, im Umfang des Schuldspruches 1. (Faktum S) rechtskräftig gewordenen - Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt vom 6. September 2000, GZ 9Vr 680/00-10, wurde der Beschwerdeführer des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs. 1 S... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis vom 6. Dezember 2001 hat die Disziplinarkommission für Landeslehrer für Berufschulen beim Landesschulrat für Oberösterreich - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2001 - die Beschwerdeführerin wie folgt für schuldig befunden: "Frau BD B ist schuldig, gegen die ihr obliegenden Dienstpflichten verstoßen und eine Dienstpflichtverletzung begangen zu haben, da sie a) es unterlassen hat, einen SGA-Beschluss herbeizuführen, wodurch... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seiner Entlassung als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem - unter Bedachtnahme auf das Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 14. Dezember 2000, GZ 15 Os 161/00-7, im Umfang des Schuldspruches 1. (Faktum S) rechtskräftig gewordenen - Urteil des Landesgerichtes Eisenstadt vom 6. September 2000, GZ 9Vr 680/00-10, wurde der Beschwerdeführer des Vergehens der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs. 1 S... mehr lesen...
Mit Disziplinarerkenntnis vom 6. Dezember 2001 hat die Disziplinarkommission für Landeslehrer für Berufschulen beim Landesschulrat für Oberösterreich - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2001 - die Beschwerdeführerin wie folgt für schuldig befunden: "Frau BD B ist schuldig, gegen die ihr obliegenden Dienstpflichten verstoßen und eine Dienstpflichtverletzung begangen zu haben, da sie a) es unterlassen hat, einen SGA-Beschluss herbeizuführen, wodurch... mehr lesen...
Index: L50004 Pflichtschule allgemeinbildend OberösterreichL50504 Schulbau Schulerhaltung OberösterreichL50804 Berufsschule Oberösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;LDG 1984 §94a Abs3 Z5;PSchOG OÖ 1992 §27a Abs1;SchUG 1986 §64 Abs14;
Rechtssatz: Ob über die Führung von Freigegenständen in näher bezeichneten Klassen der Schulgemeinschaft... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: BDG 1979 §125a Abs3 Z5 impl;LDG 1984 §94a Abs3 Z5;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/09/0007 E 22. Juni 2005 RS 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde darf nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen nach § 94a Abs. 3 Z 5 LDG 1984 ausgehen (und nicht von einer mündlichen Berufungsverhandlung absehen), wenn der Sa... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §124 Abs3;BDG 1979 §125a Abs2;BDG 1979 §125a Abs3;B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Rechtsgrundlage dafür, dass die Disziplinaroberkommission nach der von ihr anzuwendenden Rechtslage gehalten gewesen wäre, vor ihrer in nichtöffentlicher Sitzung getroffenen En... mehr lesen...