Mit dem als Ersatzbescheid für den mit hg. Erkenntnis vom 22. April 1997, Zl. 96/04/0079, aufgehobenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 14. Februar 1996 ergangenen Bescheid vom 25. Februar 1998 stellte der Landeshauptmann von Steiermark fest, daß der Betrieb der mitbeteiligten Partei an einem näher bezeichneten Standort so eingerichtet sei und geführt werde, daß die für die praktische Erlernung im Lehrberuf "Einzelhandelskaufmann/frau" wesentlichen Fertigkeiten und Ke... mehr lesen...
Index: 50/04 Berufsausbildung
Norm: BAG 1969 §2a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/10 95/04/0149 1 Stammrechtssatz Ob die wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse überwiegend selbst im Lehrbetrieb vermittelt werden können, ist nicht durch eine quantitative Zählung der Berufsbildinhalte zu ermitteln. Vielmehr ist dieser Nachweis durch eine Bewertung und Abwägung sämtlicher Berufsbildpositionen d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 14. Februar 1996 wurde festgestellt, daß der Betrieb der mitbeteiligten Partei in W. so eingerichtet sei und geführt werde, daß die für die praktische Erlernung im Lehrberuf "Einzelhandelskaufmann/frau" wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse dort überwiegend selbst vermittelt werden könnten. Darüber hinaus wurde festgestellt, daß eine ergänzende Ausbildung für die in der Folge genannten Fertigkeiten... mehr lesen...
Index: 50/04 Berufsausbildung
Norm: BAG 1969 §2a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/10 95/04/0149 1 Stammrechtssatz Ob die wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse überwiegend selbst im Lehrbetrieb vermittelt werden können, ist nicht durch eine quantitative Zählung der Berufsbildinhalte zu ermitteln. Vielmehr ist dieser Nachweis durch eine Bewertung und Abwägung sämtlicher Berufsbildpositionen d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 21. Oktober 1996 wurde festgestellt, daß der Betrieb der mitbeteiligten Partei so eingerichtet ist und geführt wird, daß die für die praktische Erlernung im Lehrberuf Kraftfahrzeumechaniker (Kraftfahrzeugmechanikerin) nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden können. Darüber hinaus wurde gemäß § 2a Abs. 2 BAG festgestellt, daß eine ergänzende Ausbildung in einem anderen hiefür geeigneten Betr... mehr lesen...
Index: 50/04 Berufsausbildung
Norm: BAG 1969 §2a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/12/10 95/04/0149 1 Stammrechtssatz Ob die wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse überwiegend selbst im Lehrbetrieb vermittelt werden können, ist nicht durch eine quantitative Zählung der Berufsbildinhalte zu ermitteln. Vielmehr ist dieser Nachweis durch eine Bewertung und Abwägung sämtlicher Berufsbildpositionen d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 6. Juni 1995 wurde gemäß § 3a Abs. 1 i.V.m. den §§ 2 Abs. 6 und 8 Abs. 2 und nach Maßgabe des § 2a des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) festgestellt, daß der Betrieb der mitbeteiligten Partei so eingerichtet ist und so geführt wird, daß die für die praktische Erlernung im Lehrberuf "Bautechnische/r Zeichner/in" wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse dort überwiegend selbst ausgebildet werden könn... mehr lesen...
Index: 50/04 Berufsausbildung
Norm: BAG 1969 §2a Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/09/20 94/04/0056 3 Stammrechtssatz Die im § 2a Abs 1 BAG 1969 geforderte und im Rechtsbereich zu treffende Beurteilung, ob im Lehrbetrieb immerhin die für den Lehrberuf wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse überwiegend selbst ausgebildet werden können, erfordert die Auseinandersetzung mit SÄMTLICHEN nach dem für ... mehr lesen...
Index: 50/04 Berufsausbildung
Norm: BAG 1969 §2a Abs1;
Rechtssatz: Ob die wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse überwiegend selbst im Lehrbetrieb vermittelt werden können, ist nicht durch eine quantitative Zählung der Berufsbildinhalte zu ermitteln. Vielmehr ist dieser Nachweis durch eine Bewertung und Abwägung sämtlicher Berufsbildpositionen des Lehrberufes im Verhältnis zu jenen Ausbildungsinhalten, welche im... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei stellte bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich den Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides nach § 3a BAG betreffend die Ausbildung im Lehrberuf Einzelhandelskauffrau an einem näher bezeichneten Standort in Ried im Innkreis. In ihrer hiezu gemäß § 3a Abs. 3 BAG erstatteten Stellungnahme führte die Beschwerdeführerin aus, nach ihren Erhebungen sei der in Rede stehende Betrieb (Ausbildungsstätte) für die Ausbildung in dem im Antra... mehr lesen...
Index: 50/04 Berufsausbildung
Norm: BAG 1969 §2a Abs1;BAG 1969 §2a Abs2;BAG 1969 §3a Abs3;BAG 1969 §3a;
Rechtssatz: Aus § 2a Abs 2 BAG 1969 ergibt sich, daß der nach § 3a BAG 1969 ergehende Feststellungsbescheid bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2a Abs 1 BAG 1969 neben der Anordnung der ergänzenden Ausbildung in einem anderen Betrieb auch im einzelnen festzulegen hat, welche Fertigkeiten und Kennt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 22. Februar 1994 wurde gemäß § 3a Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 6 und nach Maßgabe des § 2a des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) festgestellt, daß der Betrieb der mitbeteiligten Partei so eingerichtet ist und geführt wird, daß die durch die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie, BGBl. Nr. 171/1972, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Kraftfahrzeugmechaniker erl... mehr lesen...
Index: 50/04 Berufsausbildung
Norm: BAG 1969 §2 Abs6;BAG 1969 §2a Abs1;
Rechtssatz: Im Falle einer Entscheidung über die Eignung eines Betriebes zur Ausbildung von Lehrlingen sind anhand des für den entsprechenden Lehrling erlassenen Berufsbildes die für die Berufsausbildung bestehenden fachlichen Erfordernisse darzulegen und den tatsächlichen Gegebenheiten im Betrieb gegenüberzustellen (Hinweis E 1.10.1985, 84/04... mehr lesen...
Index: 50/04 Berufsausbildung
Norm: BAG 1969 §2a Abs1;
Rechtssatz: Die im § 2a Abs 1 BAG 1969 geforderte und im Rechtsbereich zu treffende Beurteilung, ob im Lehrbetrieb immerhin die für den Lehrberuf wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse überwiegend selbst ausgebildet werden können, erfordert die Auseinandersetzung mit SÄMTLICHEN nach dem für diesen Lehrling erlassenen Berufsbild gegebenen fachlichen Anforderu... mehr lesen...