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50/04 BerufsausbildungNorm
BAG 1969 §2a Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/09/20 94/04/0056 3Stammrechtssatz
Die im § 2a Abs 1 BAG 1969 geforderte und im Rechtsbereich zu treffende Beurteilung, ob im Lehrbetrieb immerhin die für den Lehrberuf wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse überwiegend selbst ausgebildet werden können, erfordert die Auseinandersetzung mit SÄMTLICHEN nach dem für diesen Lehrling erlassenen Berufsbild gegebenen fachlichen Anforderungen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995040149.X02Im RIS seit
20.11.2000