RS Vwgh 1997/4/22 96/04/0079

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Veröffentlicht am 22.04.1997
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Index

50/04 Berufsausbildung

Norm

BAG 1969 §2a Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/12/10 95/04/0149 1

Stammrechtssatz

Ob die wesentlichen Fertigkeiten und Kenntnisse überwiegend selbst im Lehrbetrieb vermittelt werden können, ist nicht durch eine quantitative Zählung der Berufsbildinhalte zu ermitteln. Vielmehr ist dieser Nachweis durch eine Bewertung und Abwägung sämtlicher Berufsbildpositionen des Lehrberufes im Verhältnis zu jenen Ausbildungsinhalten, welche im Lehrbetrieb vermittelt werden können, zu erbringen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996040079.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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